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Was ist ein Lieferfahrzeug?

Was ist ein Lieferfahrzeug?

Ein Lieferwagen ist ein drei-, vier- oder sechsrädriges Kraftfahrzeug, das vornehmlich zur Güterbeförderung bestimmt ist und zu dessen Führung ein PKW-Führerschein ausreicht. Entscheidend ist die zulassungsrechtliche Einstufung als LKW und/oder die Bauform.

Was ist ein Transporter?

Ein Transporter ist ein Auto, Schiff oder Flugzeug mit viel Laderaum, das sich speziell für Ferntransporte eignet. Grundsätzlich wird zwischen Kleintransportern, Transportschiffen und Transportflugzeugen unterschieden.

Was bedeutet LKW Zulassung beim Auto?

Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen werden als Lkw zugelassen. Als Lieferwagen, Transporter und Kleintransporter bezeichnet man hingegen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Ist ein Sprinter ein Pkw?

Dazu ist die Bezeichnung „Sprinter“ nicht ausreichend, da z.B. die Baureihe „Sprinter“ des Herstellers Mercedes-Benz eine umfangreiche Palette von Fahrzeugen verschiedenster Bauart umfasst, die sowohl als Pkw als auch als Lkw einzuordnen sind.

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Ist das Fahrzeug als LKW zugelassen?

Bei Erfüllen dieser Vorschrift kann das Fahrzeug als Lkw zugelassen werden, was bei Fahrzeugen mit Dieselmotor eine geringere Steuerbelastung bedeuten kann. Lieferwagen gelten verkehrsrechtlich als Lkw und dürfen daher beispielsweise an Sonntagen keine Anhänger ziehen ( Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger).

Wie wird der Begriff Lieferwagen definiert?

Der Begriff Lieferwagen wird in den Gesetzestexten jedoch nicht verwendet bzw. definiert. Es werden nur verschiedene Regelungen für verschiedene Kraftfahrzeugarten definiert, z. B. unter welchen Voraussetzungen eine vergünstigte Besteuerung erfolgen kann.

Welche Pkw-Variante gibt es als Lieferwagen?

Es gibt ihn in der Regel sowohl als PKW-Variante mit hinteren Seitenscheiben als auch als Lieferwagen. Renault Kangoo Peugeot Partner VW Caddy Fiat Doblò Maxi Škoda Praktik

Wie lautet die straßenverkehrsrechtliche Definition eines Lieferwagens?

In Deutschland lautet die straßenverkehrsrechtliche Definition eines Lieferwagens, dass der Laderaum länger sein muss als der Fahrgastraum. Hierbei wird vom Gaspedal bis zur Innenkante der Heckklappe gemessen. Die Laderaumtrennwand muss sich näher zum Gaspedal als zur Heckklappe befinden.

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