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Wie schliesst sich die Beweisaufnahme an?

Wie schließt sich die Beweisaufnahme an?

Unmittelbar danach schließt sich die Beweisaufnahme an (der Richter verkündet folgende Anordnung: „Zur Sache wird der Zeuge XY … befragt“). Ansonsten erfolgt die Anordnung durch förmlichen Beweisbeschluss mit einem festgelegten Inhalt ( §§ 358, 358a, 359 ZPO ).

Warum ist die Hausordnung zulässig?

Allerdings ist das ein großer Fehler – Durch die Hausordnung haben Sie ein wichtiges Mittel, um Ihre Rechte als Vermieter zu wahren. Tatsächlich ist es zulässig, auf Basis der Hausordnung eine Kündigung auszusprechen oder wegen eines Schadens zu klagen. Damit Ihre Hausordnung rechtskräftig ist, muss sie für den Gast zugänglich sein.

Wie kann das Gericht die Beweisanträge anordnen?

Regelmäßig werden die Beweisanträge in den Schriftsätzen gestellt. Mittlerweile kann das Gericht die Beweiserhebung für fast alle Beweismittel von Amts wegen anordnen ( §§ 141, 142, 144 ZPO ).

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Wie erfolgt die abschließende Beweiswürdigung?

Die abschließende Beweiswürdigung erfolgt grundsätzlich nach freier Überzeugung des Gerichts ( § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO = Grundsatz der freien Beweiswürdigung ). Der Richter muss entscheiden, ob er die behauptete Tatsache für wahr oder unwahr hält.

Wie kann eine Beweisaufnahme vorgenommen werden?

Ausnahmsweise kann die Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter ( § 361 ZPO) oder einen ersuchten Richter ( § 362 ZPO) vorgenommen werden. § 128a Abs. 2 ZPO erlaubt eine weitere Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei einer Beweisaufnahme durch Videokonferenz.

Was sind die Amtspflichten im Strafverfahren?

Amtspflichten im Strafverfahren Im Strafverfahren obliegt dem Richter die (punktuelle) Überwachung des Ermittlungsverfahrens, weil ihm die Anordnung bestimmter Zwangsmaßnahmen vorbehalten ist, und die Durchführung des Hauptverfahrens. Handelt er in der Funktion des Ermittlungsrichters, so greift das Richterspruchprivileg regelmäßig nicht.

Welche Beweismittel gibt es im Zivilprozessrecht?

Es wird dabei stets zwischen den persönlichen und den sachlichen Beweismitteln unterschieden: Persönliche Beweismittel sind die Zeugen (§§ 373 – 401 ZPO und §§ 48 – 71 StPO) und die Sachverständigen (§§ 402 – 414 ZPO und §§ 72 – 79 StPO) sowie allein im Zivilprozessrecht auch die Parteivernehmung (§§ 445 – 455 ZPO).

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Was ist ein Widerspruchsbeweis?

Indirekter oder Widerspruchsbeweis. Der Widerspruchsbeweis (oder indirekte Beweis) funktioniert grundsätzlich anders. Hier wird zunächst angenommen, dass die zu beweisende Aussage falsch sei. Durch logische Schlüsse wird dann ein Widerspruch herbeigeführt, z.B. zeigt man, dass eine der Prämissen (die ja als wahr angenommen werden) falsch ist.

Wie wird die Beweisfrage formuliert?

Die Beweisfrage wird inklusive Beweislast formuliert. Die Formulierung der Beweisfrage setzt zunächst die Bestimmung des Beweisthemas und sodann die Bestimmung des Beweisbelasteten voraus. Die Beweisfrage lautet dann wie folgt: „Hat der (Beweisbelastete) beweisen, dass (Beweisthema)“.

Was ist die Ergiebigkeit von Beweismitteln?

Bezüglich der Ergiebigkeit von Beweismitteln ist zwischen drei Arten zu unterscheiden: positiv ergiebig, negativ ergiebig und unergiebig. Positiv ergiebig bedeutet, dass der Zeuge im Sinne des Beweisbelasteten die Sache bestätigt. Ist das der Fall, muss das Beweismittel weiter gewürdigt werden.

Wie kann das Gericht die Beweiserhebung anordnen?

Mittlerweile kann das Gericht die Beweiserhebung für fast alle Beweismittel von Amts wegen anordnen ( §§ 141, 142, 144 ZPO ). Der Beweisantrag einer Partei ist nur noch beim Zeugenbeweis erforderlich ( § 373 ZPO ). Damit ist der Verhandlungsgrundsatz im Beweisrecht in weiten Teilen durchbrochen.

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Wie entscheidet der Bundesgerichtshof über die Nichtzulassungsbeschwerde?

Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof aufgrund nicht-öffentlicher Beratung durch Beschluss. Außerdem ist der Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsbeschwerden. Diese dienen der Überprüfung der Rechtsanwendung.

Welche Regelungen gibt es in unserem Rechtssystem?

Unser Rechtssystem, das im Wesentlichen aus den Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht, stellt Regelungen auf, die das Gericht berücksichtigen muss, wenn über die gegensätzlichen Behauptungen der Parteien zu entscheiden ist.

Kann das Gericht einen Beweisbeschluss anordnen?

Sollte ein solcher Antrag nicht vorliegen, so kann das Gericht auch einen Beweisbeschluss nach § 358 ZPO [Zivilprozessordnung] anordnen, der dazu dient, den Tatbestand aufzuklären. Die Beweismittel sind von der beweisbelasteten Partei genau zu bezeichnen.