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Wer muss kaputtes Fenster zahlen?

Wer muss kaputtes Fenster zahlen?

Ja – das ist im Mietrecht festgehalten. Der Mieter muss also laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter oder die Vermieterin Teile des Fensters oder das gesamte Bauelement austauscht bzw. Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden.

Sind Fenster in der Hausratversicherung versichert?

Die Wohngebäudeversicherung schützt dabei nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile wie Fenster und Türen, die Hausratversicherung hingegen das bewegliche Hab und Gut. Alle anderen Glasschäden decken diese Versicherungen nicht ab. Bei manchen Glasschäden ist die Privat-Haftpflicht zuständig.

Was tun bei Riss im Fenster?

Nicht immer ist gleich ein Austausch der Scheibe erforderlich, kleinere Risse lassen sich mit einem speziellen Flüssigkleber reparieren. Eine fachgerechte Reparatur sollte auf jeden Fall vom Glaser oder dem Fensterbauer durchgeführt werden, damit das Glas seine Funktionalität behält.

Ist der Schaden an der Fensterscheibe ärgerlich?

Ein Schaden an der Fensterscheibe ist immer sehr ärgerlich und sollte sofort an den Vermieter und die jeweils zuständige Versicherung gemeldet werden. Handelt es sich lediglich um einen Riss, aber die Scheibe ist sonst noch intakt, dann müssen Sie zunächst nichts weiter tun und können auf den Fachmann warten, der das Scheibenpaket austauscht.

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Ist der Einbruch von Fensterscheibe beschädigt?

Als Ausnahmefall gilt der Einbruch: Wurde die Fensterscheibe durch einen Dieb beschädigt, gibt es zwei Möglichkeiten: der Vermieter verfügt über eine Gebäudeversicherung, die Einbruch miteinschließt – in diesem Fall wird der Schaden darüber abgewickelt; oder die Reparaturkosten werden von der Hausratversicherung des Mieters übernommen.

Was sind die Ursachen für Schäden am Fenster?

Die Ursachen dafür sind vielfältig: Eine kleine Unachtsamkeit und der Stuhl kippt gegen das Fenster. Oder die spielenden Nachbarskinder haben den Ball vors Fenster geschossen. Auch höhere Gewalt durch Sturm und Hagel können Schäden am Fenster hinterlassen.

Ist der Vermieter für die kaputte Fensterscheibe verantwortlich?

Der Schaden wurde selbst verursacht: Ist der Mieter oder Bewohner für die kaputte Fensterscheibe verantwortlich, z.B. durch eine Unachtsamkeit, dann muss der Schaden von ihm selbst getragen werden und nicht vom Vermieter. Je nach Versicherungsschutz und Hergang kann ggf. ein Teil der Kosten übernommen werden.