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Was ist alles Vermietersache?

Was ist alles Vermietersache?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Was brauche ich als Vermieter vom Mieter?

Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft.

Welche Pflichten haben Vermieter für die Sicherheit der Mietenden?

Um für die umfassende Sicherheit der Mietenden zu sorgen, haben Vermieter:innen noch weitere Pflichten. So muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass das Treppengeländer festmontiert und die Beleuchtung intakt ist, denn im Brandfall müssen Mieter:innen den Fluchtweg finden und benutzen können.

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Wie ist der Vermieter für den Brandschutz verantwortlich?

In den allgemeinen Flächen ist der Vermieter für den Brandschutz verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel Flure, gemeinsame Kellerräume und ähnliche Räumlichkeiten. Der Mieter hingegen ist für seine angemietete Fläche verantwortlich und muss sich hier eigenständig um Brandschutzmaßnahmen kümmern.

Welche Einrichtungsgegenstände darf der Vermieter weitergeben?

Außerdem darf der Vermieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung weitergeben. Zum Beispiel für Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und dergleichen. Strom-, Wasser- und Gasleitungen sind immer Sache des Vermieters.

Wie trägt der Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen zur Kasse?

Dabei gilt eine einfache Faustregel: Sind ein tropfender Wasserhahn, Risse in den Badezimmerfliesen oder ein defekter Türgriff aufgrund von Verschleiß reparaturbedürftig, trägt der Vermieter die Kosten für die Instandsetzung. In Ausnahmefällen kann der Vermieter seinen Mieter aber auch für Kleinreparaturen zur Kasse bitten.