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Ist die Rechtsberatung und die Vertretung durch den Anwalt kostenlos?

Ist die Rechtsberatung und die Vertretung durch den Anwalt kostenlos?

Die Rechtsberatung und gegebenenfalls Vertretung durch den Anwalt ist bei Gewährung der Rechtsbeihilfe nach dem BerHG für den Rechtsuchenden kostenlos. Durch den Beratungsschein rechnet der Anwalt die Gebühren für sein Tätigwerden direkt mit dem Gericht ab. Der Anwalt kann lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen, muss dies aber nicht.

Welche Vorschriften gelten für den Anwaltsvertrag?

Zudem verteilen sich die Regelungen über viele Vorschriften und Gesetze. In der Regel stellt der Anwaltsvertrag einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in den §§ 675 ff sowie den §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 BGB geregelt.

Ist der Anwaltsvertrag gebunden?

Der Anwaltsvertrag ist an keine Form gebunden. Der Anruf “bitte prüfen Sie…” oder “was soll ich tun ..” sowie die Übermittlung der dazugehörigen Informationen genügen – und schon ist der Auftrag, Mandat genannt, zustande gekommen. Das Mandat kommt bereits mit der Überlassung fallbezogener Informationen zustande – und das ist auch gut so.

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Wie ist der Anwaltsvertrag geregelt?

In der Regel stellt der Anwaltsvertrag einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in den §§ 675 ff sowie den §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 BGB geregelt. Ergänzend sind die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsanordnung (BRAO) hinzuzunehmen.

Wie richtet sich die öffentliche Rechtsberatung an?

Sie richtet sich an Personen, welche die Kosten nicht selbst aufbringen können und die über keine andere zumutbare Möglichkeit verfügen, rechtlichen Rat einzuholen. In den Bundesländern Bremen und Hamburg steht anstelle der anwaltlichen Beratungshilfe eine öffentliche Rechtsberatung zur Verfügung.

Wie kann die Beratungshilfe gewährt werden?

Die Beratungshilfe kann für fast alle Rechtsgebiete beantragt werden und wird gemäß in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt, soweit es sich um die außergerichtliche Lösung eines Rechtsstreits handelt. Abgedeckt sind daher Rechtsangelegenheiten im Bereich des:

Was ist die häufigste Teilnahmeform an Straftaten durch Berater?

Die wahrscheinlich häufigste Teilnahmeform an Straftaten durch Berater ist die Beihilfe (27 StGB) zu Straftaten von Unternehmer oder Geschäftsführung. Beihilfe liegt dann vor, wenn zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines Anderen Hilfe geleistet wird.

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