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Was muss alles in einem Werkvertrag stehen?

Was muss alles in einem Werkvertrag stehen?

Der Werkvertrag regelt die Herstellung eines bestimmten Werkes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des vereinbarten Werkes. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den Lohn zu bezahlen und das vollendete Werk abzunehmen. Der Werkvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden.

Was muss ich bei einem Werkvertrag beachten?

Der Werkunternehmer ist beim Werkvertrag verpflichtet, das vereinbarte Werk rechtzeitig und vertragsgemäß herzustellen und zu liefern. Die Herstellung ist Hauptleistungspflicht und im Gesetz unter § 631 BGB geregelt. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Werk die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.

Welche Pflichten haben Auftraggeber und Auftragnehmer laut Werkvertrag?

Allgemein: Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der (Werk-)Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller (z.B. der Verbraucher als Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. der üblichen Vergütung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 631 ff.

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Wer ist Auftragnehmer und Wert Auftraggeber?

Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt. Gegenpartei ist der Auftragnehmer.

Wann kann der Auftragnehmer selbst tätig werden?

Soll heißen: Sobald die Frist abgelaufen ist, können Auftragnehmer selbst tätig werden – sie können also den Mangel selbst beseitigen oder von einem anderen Betrieb beseitigen lassen. Die Kosten dafür muss der Subunternehmer tragen.

Was ist wichtig für den Generalunternehmer?

Wichtig für den Generalunternehmer: Er muss dem Subunternehmer eine Frist setzen, wenn er die Freistellung von der Mängelbehauptung verlangt. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, dann muss der zweite Schritt folgen: „Der Auftragnehmer muss dem ausführenden Handwerksbetrieb eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen“, so der Baurechtler.

Warum vergeben Auftragnehmer Teilleistungen an andere Handwerksbetriebe?

Manchmal vergeben Auftragnehmer Teilleistungen an andere Handwerksbetriebe und fungieren sozusagen als Generalunternehmer – zum Beispiel, weil sie als Auftragnehmer die Verlegung von Fliesen in einem Einfamilienhaus an einen anderen Handwerksbetrieb abgeben.

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