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Wie vor Gericht erscheinen?
Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge/in verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Sie dürfen also nicht einfach wegbleiben. Auch wenn Sie glauben, nichts oder nichts Wichtiges zu dem Vorfall aussagen zu können, müssen Sie als Zeuge zu dem Ihnen vom Gericht mitgeteilten Termin kommen.
Wie kann Muss ich vor Gericht nicht aussagen?
In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen. Gegen enge Angehörige muss man zum Beispiel nicht aussagen. Auch müssen Fragen nicht beantwortet werden, wenn man sich selbst oder Angehörige belasten müsste.
Was passiert wenn ich nicht zu einem Gerichtstermin erschienen?
Bleibt die Partei im Termin aus, obwohl ihr persönliches Erscheinen angeordnet war, kann gegen sie auch Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden, §141 Abs. 3 ZPO. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.
Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?
Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Was ist die Vorladung als Zeuge beim Gericht?
Vorladung als Zeuge beim Gericht Vorladung (© Yanukit -Fotolia.com) Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Wie ist eine Vorladung formuliert?
Eine Vorladung ist grundsätzlich einfach so formuliert, dass jemand an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem genannten Polizeirevier zu erscheinen hat. Dort muss er eine Aussage machen. Weiterer Inhalt ist, dass ein Personalausweis bzw. der Reisepass zwecks Identifizierung mitzunehmen ist.
Wie kann ich eine Vorladung zur Vernehmung erhalten?
In Strafverfahren können Sie eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge sowohl von der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erhalten. In der Regel wird Ihnen bereits auf dem Vorladungsbogen mitgeteilt, in welcher Funktion Sie zunächst geladen werden.