Inhaltsverzeichnis
- 1 Was bedeutet ein Zulassungsangebot liegt vor?
- 2 Was bedeutet Angebot liegt vor hochschulstart?
- 3 Bis wann kann man das Zulassungsangebot annehmen?
- 4 Wie nimmt man ein Zulassungsangebot an?
- 5 Was passiert wenn man seinen Studienplatz nicht annimmt?
- 6 Wie kann ich ein Angebot bei hochschulstart annehmen?
- 7 Wie kann die Zustimmung des Betriebsrats verweigert werden?
- 8 Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Was bedeutet ein Zulassungsangebot liegt vor?
Hat Ihr Antrag im Vergabeverfahren einen ausreichend guten Rangplatz erreicht, erhält Ihre Bewerbung den Status „Zulassungsangebot liegt vor“. Dialogorientiertes Serviceverfahren: Wenn Sie das Zulassungsangebot im Portal von hochschulstart.de annehmen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Was bedeutet Angebot liegt vor hochschulstart?
Eine Bewerbung, die in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste gelangt, erhält den Status „Angebot liegt vor“. Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin scheiden aus dem Verfahren aus.
Was bedeutet Antragsstatus ausgeschlossen?
Ihr Antrag befindet sich im Status „vorläufig ausgeschlossen“, wenn der Antrag im momentanen Zustand nicht korrekt ist (z.B. fehlende Unterlagen). Genauere Angaben über die erforderliche Korrektur Ihrer Unterlagen erhalten Sie über die Portalseite.
Wie lange habe ich Zeit um ein Studienangebot anzunehmen?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.
Bis wann kann man das Zulassungsangebot annehmen?
– Wenn Sie beim Hauptverfahren ein (Gesamt-) Zulassungsangebot nicht innerhalb der genannten Annahmefrist (in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Versand des Zulassungsangebotes – ausgenommen der DoSV-Studiengänge – ) annehmen, wird der Studienplatz an andere Bewerber*innen vergeben.
Wie nimmt man ein Zulassungsangebot an?
Als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie den Status Ihrer Bewerbungen über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de abfragen, vorliegende Zulassungsangebote sichten und einen Studienplatz annehmen. Bei Annahme eines Zulassungsangebotes scheiden Sie mit Ihren anderen Bewerbungen aus dem Serviceverfahren aus.
Wie nimmt man ein Angebot an Hochschulstart?
Sobald Ihnen ein Zulassungsangebot erteilt wird, können Sie dieses online im Bewerbungsportal von hochschulstart.de verbindlich annehmen oder ablehnen. Ferner können Sie eine Rückstellung mitteilen, falls Sie aufgrund eines anerkannten Dienstes das Studium zu diesem Semester nicht beginnen können.
Was bedeutet Status immatrikuliert?
Die Aufnahme an einer Hochschule erfolgt über die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt. Immatrikulieren kannst Du Dich nur, wenn Dich die Hochschule zuvor zugelassen hat. Den Antrag auf Immatrikulation gibst Du meist persönlich im Studierendensekretariat Deiner Hochschule ab.
Was passiert wenn man seinen Studienplatz nicht annimmt?
Oder zählt ein Wartesemester nur, wenn man sich beworben hat, jedoch wegen NC nicht angenommen werden konnte? Antwort: Als Wartezeit wird im ZVS-Vergabeverfahren die Zeit seit Erwerb Ihres Abiturs angerechnet, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule (Uni oder FH) in irgendeinem Studiengang immatrikuliert sind.
Wie kann ich ein Angebot bei hochschulstart annehmen?
Unter „Meine Bewerbungen“ erkennen Sie am Status in der Übersicht „Abgegebene Bewerbungen“, für welche Bewerbung ein Zulassungsangebot vorliegt. Sie können Ihre Zulassungsangebote prüfen und entscheiden, ob Sie ein Zulassungsangebot annehmen, ablehnen oder eine Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen.
Wie genügt eine Auftragsbestätigung an den Abschluss einer Vereinbarung?
Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissen des Art.23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über…
Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
Vom Zustandekommen eines Vertrages, also dem Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, ist die nachfolgende Frage der Wirksamkeit eines geschlossenen Vertrages streng zu unterscheiden (siehe oben unter Rn. 89 ff. ). Dies erkennen Sie zum Beispiel an den Formulierungen in §§ 108 Abs. 1, 177 Abs. 1, 1366 Abs. 1.
Wie kann die Zustimmung des Betriebsrats verweigert werden?
Die Zustimmung des Betriebsrats kann gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt.
Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor. Die Frage der Nichtigkeit kann sich nicht stellen, weil es gar kein Rechtsgeschäft gibt, das nichtig sein könnte.