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Welche STA zuständig?
Gemäß § 141 GVG soll an jedem Gericht eine eigene Staatsanwaltschaft bestehen. Tatsächlich sind Staatsanwaltschaften aber fast ausschließlich bei den Landgerichten eingerichtet worden. Sie sind dort für das Landgericht selbst sowie für die Amtsgerichte dieses Landgerichtsbezirks zuständig.
Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig?
Sachlich zuständig ist das Sozialgericht für Entscheidungen aller Streitigkeiten im ersten Rechtszug (in erster Instanz), für die die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit funktionell zuständig sind (§ 8 SGG).
Was zählt zu kindschaftssachen?
Kindschaftssachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht als Familiengericht zuständig ist. In Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot, d.
Welches Berufungsgericht ist zuständig?
Berufungsgerichte sind entweder das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Grundsätzlich hängt die Zuständigkeit davon ab, ob die Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil oder gegen ein landgerichtliches Urteil eingelegt werden soll.
Für was ist das Amtsgericht zuständig?
Das Amtsgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte. Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht.
Was sind die Aufgaben des Sozialgerichts?
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Damit dienen sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Was macht man im Sozialgericht?
Die Sozialgerichte sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
- Krankenversicherung.
- Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte.
- Unfallversicherung.
- Pflegeversicherung.
- Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz.
- Arbeitsförderung und weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist ein Kindschaftsverfahren?
Kindschaftssachen sind nach § 151 FamFG die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die u.a. das Umgangsrecht, die Vormundschaft, die Pflegschaft und die Ergänzungspflegschaft betreffen. Konkret bei diesen vier genannten Anknüpfungspunkten kann eine Beteiligung der Großeltern in Betracht kommen.
Was ist das FamFG?
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.
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