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Wo muss ich den Antrag auf Wohngeld abgeben?

Wo muss ich den Antrag auf Wohngeld abgeben?

Wer Wohngeld haben will, muss einen Antrag stellen Das Formular dazu gibt es bei der örtlichen Wohngeldbehörde: Das ist die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort können Sie sich auch beraten lassen.

Wie viel Wohngeld steht einem Hartz 4 Empfänger zu?

Bei Bezug von Hartz IV wird kein Wohngeld gezahlt. Leistungsbezieher haben stattdessen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) durch das Jobcenter.

Was braucht man für Papiere um Wohngeld zu beantragen?

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld,
  • Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung – mit Meldebestätigung),
  • Mietvertrag,
  • letzte Mietänderung,
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg),
  • Kaltwasserabrechnung,
  • Einkommensnachweise.

Wie wird das Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.

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Was ist Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld?

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Wohngeld?

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können.

Wie lange ist der Wohngeldantrag bewilligt?

Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.