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Wo kann ich kostenlos Rechtshilfe bekommen?

Wo kann ich kostenlos Rechtshilfe bekommen?

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie lediglich eine Gebühr von 15,– Euro erstatten.

Was braucht man für Unterlagen für einen beratungsschein?

Beratungshilfeschein vom Amtsgericht

  • ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)
  • aktueller Kontoauszug.
  • Mietvertrag.
  • Nachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten.
  • ggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)
  • ggf. Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen (ALG I/II, Grundsicherung)
  • ggf.

Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?

Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.

Wie trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits?

Der Beklagte hat folglich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtskosten und Anwaltskosten des Klägers sowie die eigenen Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. Oft ist es jedoch so, dass das Gericht der Klage nur zum Teil stattgibt und im Übrigen die Klage abweist.

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Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?

Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die Kosten und gibt damit vor, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dabei gelten folgende Grundsätze: Derjenige, der den Rechtsstreit für sich entscheiden, muss die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen ( siehe § 91 ZPO ). Wer verliert, der zahlt!

Was sind die Gerichtskosten des Rechtsstreites?

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten einerseits und die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien andererseits. Die Gerichtskosten werden durch das GKG ( Gerichtskostengesetz) bestimmt.