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Wo darf ich mit meinem Auto Parken?
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Das sogenannte Linksparken, also das Parken entgegen der Fahrtrichtung, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und stellt ansonsten eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro geahndet werden kann.
Was soll man beim Parken beachten?
Korrektes Parken umfasst folgende Punkte:
- Das Kfz sollte stets platzsparend auf entsprechenden Parkflächen (z.B. Parkplatz) geparkt werden.
- Beim Parken sollte ausreichend Platz für das Ein-und Aussteigen vorhanden sein.
- Beim Parken sollte ausreichend Platz für das Rangieren vorhanden sein.
Wo darf man nicht halten?
Halten und Parken §12 bestimmt zudem, wo das Halten grundsätzlich unzulässig ist: an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Was ist beim Parken mit Parkscheibe zu beachten?
Die Parkscheibe muss die Ankunftszeit anzeigen. Allerdings verlangt § 13 StVO, dass Sie die Parkscheibe so stellen, dass auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird. Das heißt, egal ob Sie um 12.01, 12.15 oder 12.29 Uhr das Fahrzeug abstellen, die Ankunftszeit auf der Parkscheibe muss 12.30 Uhr lauten.
Wo sollte man nicht Parken?
Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
- bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern.
Wann darf ich halten?
Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wo man nicht halten darf, darf man also erst recht nicht parken.
Was verbietet das Parken vor Grundstückseinfahrten?
Der reine Gesetzeswortlaut verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Da es sich jedoch um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Berechtigten handelt, dürfen Sie und Ihre Besucher vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist.
Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen.
Ist das Parken ohne Halteverbotsschilder erlaubt?
Verboten ist das Parken allerdings auch ohne Halteverbotsschilder, wenn es zu einer tatsächlichen Behinderung führt. Welcher Abstand gilt beim Parken hinter Kreuzungen? Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten.
Wie hoch ist der Abstand beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen?
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.