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Wo beschwert man sich über einen gesetzlichen Betreuer?
Der Betreute kann immer Beschwerde gegen die Betreuung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt (§ 303 FamFG). Zuständig für die Entscheidung ist das Landgericht, sofern das Betreuungsgericht dem Rechtsmittel nicht statt gibt.
Welche Aufgabenkreise kann eine Betreuung umfassen?
Aufgabenkreise des Betreuers und spezielle Pflichten
- Aufenthaltsbestimmung/Wohnungsangelegenheiten.
- Unterbringung.
- Heilbehandlung.
- Sterilisation.
- Post- und Telefonkontrolle.
- Vermögenssorge.
- Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
- Der Betreuer hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten.
Wird ein Betreuer überprüft?
Die gesetzliche Betreuung ist in § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Die rechtliche Betreuung wird zunächst auf sechs Monate durch das Betreuungsgericht angeordnet. Anschließend wird gerichtlich geprüft, ob die Betreuung noch nötig ist. Nach weiteren sieben Jahren kommt es zur erneuten Überprüfung.
Welche Bereiche braucht der Betreuer für eine Betreuung?
Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen. Die Aufgabenbereiche des Betreuers stehen in seinem Betreuerausweis.
Welche Personen können gegen die Betreuung Beschwerde einlegen?
Gegen die Betreuung oder einen Einwilligungsvorbehalt und überhaupt gegen jeden Beschluss des Betreuungsgerichts können auch bestimmte andere Personen Beschwerde einlegen. Beschwerdeberechtigt sind von vornherein: der Betroffene, der Verfahrenspfleger, der Betreuer oder Bevollmächtigte, außerdem die Betreuungsbehörde.
Kann ein Betreuer seine Pflichten nicht nach?
Kommt ein Betreuer seinen Pflichten nicht nach, kann das eine Entlassung rechtfertigen. Wenn bereits ein Betreuer bestellt ist, entscheidet über den Entlassungsantrag das Betreuungsgericht, bei dem die Betreuung anhängig ist.
Wie kann man einen Betreuerwechsel erreichen?
Der Betreute kann einen Betreuerwechsel erreichen, wenn er eine gleich gut geeignete Person vorschlägt. Auch der Betreuer selbst kann seine Entlassung beantragen. Er muss dazu begründen, warum ihm die Betreuung nicht mehr zumutbar ist.