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Wo beantrage ich Familiennachzug?

Wo beantrage ich Familiennachzug?

Der Visumsantrag zum Familiennachzug ist persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Für die Beantragung ist vorab ein Termin zu buchen. Über die genauen Verfahren und Voraussetzungen informieren die deutschen Auslandsvetretungen auf ihren Webseiten.

Wie kann ich als Deutscher meine Frau nach Deutschland holen?

Für den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen: Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können.

Welche Dokumente braucht man für Daueraufenthalt?

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Reisedokument ( z.B. Reisepass)
  • Eventuell: Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde.
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm )
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Was bedeutet die Pflege von Familienangehörigen?

Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Sie als Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe. Trotzdem übernehmen meist Sie, als Ehepartner, Geschwister oder Kinder, die Pflege Ihrer Angehörigen.

Wie lohnt sich die Pflege von Angehörigen für die Rente?

Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. So honorieren wir Ihr Familienengagement. Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Sie als Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe.

Welche Bereiche braucht der Betreuer für eine Betreuung?

Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen. Die Aufgabenbereiche des Betreuers stehen in seinem Betreuerausweis.

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Was müssen Familienangehörige bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels nachweisen?

Familienangehörige müssen bei der erstmaligen Beantragung folgender Aufenthaltstitel Deutschkenntnisse auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen: Bei den erforderlichen Kenntnissen handelt es sich um elementare Deutschkenntnisse auf einfachstem Niveau.