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Wird man bei der Erstuntersuchung auf Drogen getestet?

Wird man bei der Erstuntersuchung auf Drogen getestet?

Bei der Laboruntersuchung von Blut und Urin ist das explizite Vorhaben beschrieben, abweichende Tests sind nicht erlaubt. So ist zum Beispiel die Frage, ob ein Betriebsarzt einen Drogentest durchführt, klar mit Nein zu beantworten. Bei der betriebsärtzlichen Untersuchung darf kein Drogentest durchgeführt werden.

Was wird beim Betriebsarzt im Blut untersucht?

Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung: Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber. Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen.

Wie teuer ist ein großes Blutbild?

Ein kleines Blutbild kostet 4,20 Euro, ein großes Blutbild 5,38 Euro. Jedoch können hier Kosten von bis zu 95 Euro für die Laboruntersuchung entstehen, je nachdem welche und wie viele weitere Werte geprüft werden.

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Kann der Arbeitnehmer nicht zum Drogentest gezwungen werden?

Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken.

Warum kann der Arbeitnehmer einen Drogentest verweigern?

Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG). Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung auf den Verdacht des Drogenkonsums zu stützen. Das ist im Wege der sog.

Ist der Drogentest überhaupt einsatzfähig?

Nämlich dann, wenn zu Arbeitsbeginn noch Drogen im Körper sind und der Mitarbeiter nicht einsatzfähig ist. Ist das der Fall, ordnen Arbeitgeber bei den Betroffenen einen Drogentest an, um auf Nummer sicher zu gehen. Doch dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter überhaupt zum Drogentest schicken?

Wie kann ich Alkohol und Drogen bekämpfen?

Bei der Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Betrieb ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber mit einem deutlich kommunizierten und allgemein gültigen Verbot eine sichere Basis für ein eventuelles weiteres Vorgehen schaffen. Die Möglichkeit hierzu bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat das Instrument der Betriebsvereinbarung.

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