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Wie werden Trennwande ausgefuhrt?

Wie werden Trennwände ausgeführt?

Haustrennwände werden aus Gründen des Schallschutzes aus zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt. Die Mindestdicke der Einzelschale beträgt 11,5 cm, das Mindestflächengewicht je Schale 150 kg/m². Anforderungen für die Ausführung: Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament bzw. zur Bodenplatte durchgehen.

Was ist die Trennfuge von Haustrennwänden?

Haustrennwände werden aus Gründen des Schallschutzes aus zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt. Die Mindestdicke der Einzelschale beträgt 11,5 cm, das Mindestflächengewicht je Schale 150 kg/m². Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament bzw. zur Bodenplatte durchgehen.

Ist eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes möglich?

Eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes liegt z.B. vor, wenn durch die Baumaßnahme ein größerer Raum geschaffen und damit zugleich die Wohnfläche vergrößert wird.

Wie ist der zweite Anbau entstanden?

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Im Streitfall ist durch den zweiten Anbau – unter Einbeziehung des ersten Anbaus – ein einheitliches neues Gebäude entstanden: Der zweite Anbau ist baulich mit dem ersten Anbau verschachtelt. Grund: Die Standfestigkeit des zweiten Anbaus hängt vom ersten Anbau ab, da die Längswände an die Stützen des ersten Anbaus montiert wurden.

Was sind Öffnungen in Trennwänden?

Öffnungen in Trennwänden sind auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe zu beschränken. Sie müssen mit feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Abschlüssen (Türen fh und dts) ausgestattet sein.

Wie können Trennwände angeschlossen werden?

Diese Trennwände können an ggf. vorhandene Decken über dem obersten Dachgeschoss, z.B. zum Abschluss eines Hohlraums unter dem geneigten Dach (ohne Aufenthaltsräume), angeschlossen werden, die ebenfalls feuerhemmend (F30) auszubilden sind. Öffnungen in Trennwänden sind auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe zu beschränken.