Menü Schließen

Wie vorgehen bei Rufschadigung?

Wie vorgehen bei Rufschädigung?

Was kann man gegen Rufschädigung tun? Opfer einer Rufschädigung sollten die Beweise der Rufschädigung sichern (Screenshot) und Zeugen hinzuziehen. Im nächsten Schritt sollte ein Rechtsanwalt mit der Verfolgung der Rufschädigung beauftragt werden. Dieser kann dann auch strafrechtliche Schritte einleiten.

Was gibt es für Strafen bei Verleumdung?

Welche Strafe droht bei einer Verleumdung? § 187 StGB wird Verleumdung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Wurde die Verleumdung in der Öffentlichkeit oder durch das Verbreiten von Schriften begangen, beträgt die Strafandrohung sogar Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Was ist die Strafe für eine Verleumdung?

Verleumdung (© Peggy Blume / Fotolia.com) Das Strafmaß für die Verleumdung liegt bei Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Welche Strafe man im Ergebnis erhält, hängt vor allem davon ab, ob man bereits vorbestraft ist. Hat man keine Vorstrafen kann man sehr sicher mit einer Geldstrafe rechnen.

LESEN SIE AUCH:   Was verbirgt sich hinter den 3 Newtonschen Axiomen?

Was ist eine Verleumdung geregelt?

1. Verleumdung – Gesetzliche Regelung 2. Strafmaß 3. Definition nach StGB 4. Strafantrag 5. Verjährung 6. Verleumdung – Unterschied zu üble Nachrede und Beleidigung 6.1. Beispiel für eine Verleumdung 7. Anzeige – wie soll man sich verhalten? Die Verleumdung ist in § 187 StGB geregelt. Dort heißt es:

Wie lange dauert eine Verleumdungsklage?

Wer Opfer einer Verleumdung wurde, kann nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat und des Täters Anzeige erstatten. Was die Verleumdungsklage und eine eventuelle Durchsetzung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld angeht, gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wann liegt die Anzeige wegen Verleumdung vor?

Schließlich liegt Verleumdung nur dann vor, wenn der Angezeigte weiß, dass seine Behauptung unwahr ist. Die Anzeige wegen Verleumdung können Sie bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft stellen. In manchen Bundesländern ist dies auch im Internet möglich.