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Wie viel kg Feuerwerk darf man lagern?
In einem Gebäude ohne Wohnraum (z.B. eine abgetrennt stehende Garage) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 bis zu einer NEM von 15 kg gelagert werden.
Wie viel Feuerwerk darf ich transportieren?
Wieviel Feuerwerk darf ich als Privatperson in meinem PKW transportieren? Feuerwerksartikel sind pyrotechnische Gegenstände und damit Gefahrgut. Privatpersonen dürfen bis 50 kg brutto transportieren (Gesamtgewicht inklusive aller pyrotechnischen Substanzen und Materialien, einschließlich Verpackung).
Welche Feuerwerkskörper dürfen verkauft werden?
Feuerwerkskörper der Klasse II, also Raketen, Böller, Sonnenräder und ähnliches dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur von diesen gezündet werden. Der private Verkauf, z. B. auf Flohmärkten, und der Kauf im Ausland sind verboten.
Ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gestattet?
In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.
Was ist das Prüfsiegel für Feuerwerkskörper?
Feuerwerkskörper müssen in Deutschland das Prüfsiegel BAM (der Bundesanstalt für Materialforschung) und die CE-Kennzeichnung tragen (CE steht für Communauté Européenne und ist kein Gütesiegel, sondern eine Bestätigung des Herstellers, dass er die geltenden EU-Normen einhält). Wer dort böllert, wo es verboten ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Eltern haften für Feuerwerkskörper?
Grundsätzlich gilt, dass immer derjenige haftet, der den Schaden auch verursacht hat. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wichtig: Feuerwerkskörper sollten nicht im Ausland oder auf Flohmärkten gekauft werden. Diese entsprechenden meist nicht den erforderlichen Sicherheitsstandard.