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Wie viel Geld kann ich meinen Kindern steuerfrei schenken?

Wie viel Geld kann ich meinen Kindern steuerfrei schenken?

Freibeträge für Schenkungen Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Eltern ihren Kindern aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken. Für kinderlose Sparer, die ihren Neffen oder Nichten Gutes tun wollen, gilt ein niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro aller zehn Jahre.

Wann entfällt die Erbschaftssteuer?

Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn der jeweilige Steuerfreibetrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird. Ehepartner können auf diese Weise beispielsweise 500.000 Euro erben, ohne dass der Fiskus zugreift. Kinder dürfen bis zu 400.000 Euro erben, ohne dass sie Steuer bezahlen müssen.

Ist eine Verweigerung des Umgangsrechts möglich?

Eine Verweigerung des Umgangsrechts sollte immer mit dem Jugendamt als erste Beratungsstelle besprochen werden. Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte.

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Was passiert bei fragwürdigen Eigentümerversammlungen?

So passiert es sehr häufig, dass fragwürdige Hausverwalter zu Eigentümerversammlungen, die für sie unangenehm werden könnten, mit mehreren Personen erscheinen. Oftmals besteht dafür kein Grund, doch so demonstriert die Hausverwaltung Stärke und kann eine Front gegen kritische Eigentümer aufbauen.

Sind unseriöse Hausverwalter für nichts zu schade?

Unseriöse Hausverwalter sind sich für nichts zu schade – und solange die Mehrheit der WEG nicht ansatzweise gemerkt hat, was auf dem Spiel steht, stehen Sie mitunter allein da. Es ist daher sinnvoll, die Tricks zu kennen – und sich entsprechende Gegenstrategien zu überlegen.

Ist eine Geschäftsbedingung des Veräußerers von Wohnungseigentum unwirksam?

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Veräußerers von Wohnungseigentum, nach der die Wandelung ausgeschlossen ist und der große Schadensersatz nur im Falle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes geltend gemacht werden kann, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.