Menü Schließen

Wie viel bekommt die Frau bei einer Scheidung?

Wie viel bekommt die Frau bei einer Scheidung?

Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45\% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.

Wie hoch fällt der Versorgungsausgleich aus?

Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben. Beispiel: Partner A besitzt zum Zeitpunkt der Heirat eine gesetzliche Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 150 Euro.

Was verlangt die Scheidung einer Ehe?

Die Scheidung einer Ehe verlangt von den betroffenen Ehegatten einiges an Kompromissbereitschaft und Kommunikation ab, denn: Die Auftrennung der bislang verwobenen Leben kann sich im Einzelfall recht komplex gestalten. Gemeinsames Eigentum, Alleineigentum, Ausgleichsansprüche, Unterhaltsforderungen bei Trennung und Scheidung: Wer bekommt was?

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

LESEN SIE AUCH:   Wie alt ist man in der Sekundarschule?

Kann eine Ehegatten Immobilie nach der Scheidung nicht mehr aufrechterhalten werden?

Bewohnen die Ehegatten dagegen eine Immobilie, an der sie hälftig Miteigentum haben, kann nach der Scheidung die Finanzierung des Objektes von einem Ehepartner alleine häufig nicht mehr aufrechterhalten werden.

Wie können die Eheleute sich bezüglich der Ansprüche im Scheidungsfall klären?

Die Eheleute können sich bezüglich der Ansprüche im Scheidungsfalle auch vorab im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung gütlich einigen. Sie können dabei sämtliche Ansprüche sowie Vermögensfragen klären.