Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einem bestimmten Erfolg?
- 2 Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?
- 3 Hat der Auftragnehmer die Chance auf Nacherfüllung?
- 4 Warum spricht man von der Freien auftraggeberkündigung?
- 5 Was ist der Einsatzbereich der ausführenden Arbeit?
- 6 Was ist eigentlich „Arbeit“?
Wie verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einem bestimmten Erfolg?
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen. Selbstverständlicher Bestandteil dieser Verpflichtung ist es, dafür zu sorgen, dass zur Herstellung des Werks nur solche Sachen verwendet werden, welche die erforderliche Eignung besitzen.
Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?
Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.
Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?
Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Kann der Vertragspartner auf die Kenntnis der AGB verzichten?
Im Geschäftsverkehr kann der Vertragspartner auf die Kenntnisnahme der AGB verzichten. Streben beide Vertragspartner die Geltung eigener AGB an, die sich inhaltlich widersprechen, kommt regelmäßig trotzdem ein Vertrag zustande.
Hat der Auftragnehmer die Chance auf Nacherfüllung?
Nach der Mängelanzeige hat der Auftragnehmer immer die Chance auf Nacherfüllung. Er muss also die Möglichkeit bekommen, seinen Fehler zu beseitigen. Dabei müsse der Auftragnehmer den Baumangel nach den geltenden Ausführungsbestimmungen und anerkannten Regeln der Technik beheben, so Stange.
Warum spricht man von der Freien auftraggeberkündigung?
Man spricht von der „freien Auftraggeberkündigung“. Dies ist in § 649 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung gilt in VOB-Verträgen (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B). Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu.
Wie steht der Auftragnehmer zur Kündigung zu?
Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist aber deren Schriftform (§ 8 Nr. 5 VOB/B).
Was ist der Begriff „Arbeit“ gemeint?
Sprechen wir heute von „Arbeit“, ist damit in der Regel die berufliche Tätigkeit gemeint. Je nachdem, wie der Job gerade empfunden wird, ist es weiterhin mehr Last als Lust. Diese Definition greift aber letztlich zu kurz. Eine andere Möglichkeit der Annäherung ist, zwischen den verschiedenen Arten der Arbeit zu unterschieden:
Was ist der Einsatzbereich der ausführenden Arbeit?
Der Einsatzbereich der ausführenden Arbeit kann überall sein (beispielsweise in der Buchhaltung oder auf dem Lager), Kernelement ist lediglich, dass sie immer weisungsgebunden ist. Man kann Jobs und deren Kategorisierung auch nach dem Ausbildungsgrad vornehmen.
Was ist eigentlich „Arbeit“?
Arbeiten war nichts Schönes, sondern eher ein notwendiges Übel. Sprechen wir heute von „Arbeit“, ist damit in der Regel die berufliche Tätigkeit gemeint. Je nachdem, wie der Job gerade empfunden wird, ist es weiterhin mehr Last als Lust.
Warum nimmt der Bauherr den Architekten in Haftung?
Bevor der Bauherr den Architekten in Haftung nimmt, muss er ihm i.d.R. Gelegenheit zur Nachbesserung geben, da dem Architekten grds. ein Nachbesserungsrecht zusteht; wird dem Architekten ein bestehendes Nachbesserungsrecht verweigert, führt dies ggf. zum Haftungsentfall.
Wer haftet nach § 831 BGB?
Hierfür reicht bereits ein fahrlässiges Handeln des Malers aus. Darüber hinaus kommt eine Haftung Ihrerseits nach § 831 BGB in Betracht. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige, der sich für eine Verrichtung eines Dritten, des so genannten Verrichtungsgehilfen, bedient. Ihnen wird also das Verschulden des Malers zugerechnet.