Menü Schließen

Wie verlauft ein Nachlassverfahren?

Wie verläuft ein Nachlassverfahren?

Nachlassverfahren: Sinn und Zweck

  • die Ermittlung von Erben;
  • die besondere amtliche Verfahrung sog.
  • die Sicherung des Nachlasses inklusive sog.
  • die Testamentsvollstreckung.
  • die Nachlassverwaltung.
  • die Entgegennahme von Erklärungen, darunter u.a. die Erbausschlagung nach § 1945 BGB.

Wie wird Erbschaft aufgeteilt?

Wer als Erbe wie viel genau bekommt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Zunächst erben die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen.

Wie wird Nachlass aufgeteilt?

Das Erbe wird auf jeder Ebene zu gleichen Teilen aufgeteilt. Es erbt immer die höchste Ordnung. Sind diese bereits verstorben, wird das Erbe zu gleichen Teilen auf die Geschwister übertragen. Sofern die Geschwister bereits verstorben sind, erben deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen und so weiter.

Wer eröffnet Nachlassverfahren?

Mit dem Ableben einer Person findet in dem örtlich zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht eine Testamentseröffnung statt. Ein in amtlicher Verwahrung des Gerichts befindliches oder ein dem Gericht übergebenes Testament wird eröffnet. Testamentseröffnung bedeutet, dass der Inhalt eines Testaments verkündet wird.

LESEN SIE AUCH:   Wie lange geht der 8 Monat in der Schwangerschaft?

Wer verteilt ein Erbe?

Nach § 2042 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann jeder einzelne Erbe von seinen Miterben jederzeit die Auseinandersetzung – sprich Aufteilung – des Nachlasses verlangen. Eine einvernehmliche Auseinandersetzung setzt nämlich voraus, dass sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses einig sind.

Wer verteilt die Erbmasse?

Erben mehrere Personen nach gesetzlicher Erbfolge oder weil es der Erblasser so im Testament geschrieben hat, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass eines Verstorbenen sollte möglichst bald unter allen Miterben aufgeteilt werden. Alle Erben verwalten bis zur Auflösung der Gemeinschaft den Nachlass gemeinsam.