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Wie steht der Auftragnehmer zur Kundigung zu?

Wie steht der Auftragnehmer zur Kündigung zu?

Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist aber deren Schriftform (§ 8 Nr. 5 VOB/B).

Was hat der Auftraggeber zu vergüten?

1. Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten. 2.

Warum spricht man von der Freien auftraggeberkündigung?

Man spricht von der „freien Auftraggeberkündigung“. Dies ist in § 649 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung gilt in VOB-Verträgen (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B). Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu.

Ist der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen?

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Wenn der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen wäre, dann darf der Unternehmer diese Ersatzaufträge nicht leichtfertig ausschlagen. Zum anderen sind die nach dem Zeitpunkt der freien Kündigung ersparten Aufwendungen abzuziehen (in erster Linie Personal- und Materialkosten).

Wann werden Retention-Massnahmen ergriffen?

Oft werden Retention-Massnahmen im Zusammenhang mit einer Stellenverlagerung oder einem Stellenabbau ergriffen. Dann nämlich, wenn aus prozesstechnischer Sicht bestimmte Funktionen oder auch gewisse Personen zwingend bis zu einem bestimmten Datum hin besetzt beziehungsweise weiter tätig sein sollen.

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Normaler Weise müssen Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es allerdings 30 Jahre oder mehr sein.

Was ist der Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber?

Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber Für die Klage gegen den Arbeitgeber ist das jeweilige Arbeitsgericht in Ihrer Nähe zuständig. Dort wird nach Ihrem Antrag zunächst ein Gütetermin einberufen, der auf eine außergerichtliche Einigung durch einen Vergleich zielt.

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