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Wie stark steigen Immobilien?

Wie stark steigen Immobilien?

Wie die Studie zeigt, sind die Kaufpreise in allen deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gestiegen. Im Bundesdurchschnitt kosten Immobilien nun sieben Prozent mehr als im Vorjahr. In den sieben deutschen Metropolen haben sich Wohnimmobilien im Schnitt um rund acht Prozent verteuert.

Werden die Wohnungspreise steigen?

Der Preis für Eigentumswohnungen stieg im Jahr 2020 im Schnitt um weitere 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag bei durchschnittlich 8.613 Euro je Quadratmeter. Selbst Gutverdiener können sich in München oft kein Eigenheim mehr leisten. Doch immerhin könnte die Obergrenze bald erreicht sein.

Können die Preise für Immobilien fallen?

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Preise in den Metropolen zukünftig nicht mehr so rasant steigen werden. Eine Analyse der Deutschen Bank aus dem Jahr 2021 prognostiziert sogar, dass die Preise für Häuser in einigen Metropolen in den nächsten Jahren sinken könnten.

Wie sind die Mieten gestiegen?

Die Mieten in Hamburg steigen so schnell wie seit einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Verteuerung um 7,3 Prozent ist mehr als doppelt so stark wie 2019 – damals waren es noch 2,6 Prozent. Bis zu 17 Euro kalt den Quadratmeter kosten Hamburgs besonders große Neubauwohnungen.

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Wie hoch ist der Mietpreis für den Raum Stuttgart?

Damit ergibt sich für den Raum Stuttgart ein derzeit durchschnittlicher Mietpreis von 10,34 Euro pro Quadratmeter. Diese aktuellen Werte bedeuten gleichzeitig auch die höchste Steigerung seit 20 Jahren.

Wie stieg der Mietspiegel in der Stadt Stuttgart an?

Zum Vergleich: Im Betrachtungszeitraum 2019/2020 stieg der Mietspiegel um „nur“ 7,2 Prozent an, davor sind die Mieten in der Landeshauptstadt mit +7,7 Prozent lediglich in den Jahren 2014/2016 vergleichsweise stark angestiegen. Sprich: Die Preise für Wohnraum in der Stadt und in der Region Stuttgart haben sich nochmals deutlich erhöht.

Ist der Mietspiegel auch für die Berechnung von Wohnungen anwendbar?

Der Mietspiegel ist dagegen auch für die Berechnung ortsüblicher Mieten von Appartements, Maisonette- und Penthousewohnungen sowie von Einfamilienhäusern anwendbar.