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Wie sind sie für die Errichtung des Zaunes zuständig?
Wenn Sie dort vor Ihrem Haus stehen und auf das Grundstück blicken, sind Sie für die Errichtung des Zaunes auf der rechten Grundstücksgrenze zuständig und tragen hierfür auch allein die Kosten. Für die linke Seite Ihres Grundstücks ist jedoch der Nachbar zur Linken verantwortlich.
Wie teilen sich die Kosten für den Zaun?
Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen ( § 922 BGB ). Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt.
Was bedeutet ein Zaun auf eurem Grundstück?
Die bedeutet im Klartext: Ihr müsst auf Verlangen eures Nachbarn einen Zaun (oder eine andere Abtrennung) auf die Grundstücksgrenze setzen – ob ihr wollt oder nicht. Diese Einfriedungspflicht besteht allerdings nicht überall und ist in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Was gilt für den Zaun in Berlin und Brandenburg?
Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt.
Wer trägt die Kosten für den Zaun?
Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss: Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen ( § 922 BGB ).
Wie nennt der Gesetzgeber einen Zaun?
Der Gesetzgeber nennt einen Zaun nicht Zaun, sondern Einfriedung. Der Begriff Einfriedung ist ein Oberbegriff und umfasst nicht nur Zäune, sondern sämtliche Anlagen, die ein Grundstück abgrenzen. Das können zum Beispiel auch Hecken oder Gabionensteine sein.
Wie sollten sie sich vor der Errichtung eines Zauns einig sein?
Vor der Errichtung eines Zauns an der Grundstücksgrenze sollten Sie am besten in allen Punkten mit dem Nachbarn einig sein. Erkundigen Sie sich darüber hinaus aber unbedingt noch beim zuständigen Bauamt, welche Bestimmungen aktuell für ihr Bundesland gelten. Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss vom Nachbarn keine Zustimmung eingeholt werden.