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Wie setzen sich die Miteigentumsanteile zusammen?
Die Summe aller Wohn- und Nutzflächen des Sondereigentums an einem Gebäude beträgt 800 Quadratmeter (m²). Dann entfallen auf jeden Quadratmeter Sondereigentum (1000 : 800 = 1,25) 1,25/1000 Miteigentumsanteile (MEA). Eine Wohnung in diesem Gebäude, die 50 m² Wohnfläche hat, entspräche demnach 50 × 1,25 = 62,5/1000 MEA.
Was kostet ein Nachtrag zur Teilungserklärung?
Eine beglaubigte Teilungserklärung kostet lediglich zwischen 70 und 140 Euro. Für die Einreichung im Grundbuchamt wird allerdings eine notariell beurkundete Teilungserklärung benötigt. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und betragen in der Regel mehrere Hundert Euro.
Was ist ein grundstücksanteil?
Ein Miteigentumsanteil ist ein Anteil an einem Grundstück bzw. einem Haus. Dieser Miteigentumsanteil legt fest wieviel Grundstück einem jedem Eigentümer in der Gemeinschaft gehört. Gemeinschaftliches Eigentum können beispielsweise Keller, Hausflur, Dach, Gemeinschaftsgarten etc.
Was soll mit einer gemeinsamen Immobilie geschehen werden?
Es existiert keine allgemeine gesetzliche Regelung, was mit einer gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung geschehen soll. Schlussendlich müssen die gemeinsamen Eigentümer zu einer Einigung kommen.
Wie kann ich eine Immobilie verkaufen?
Soll die Immobilie verkauft werden, muss jeder eingetragene Eigentümer dem Verkauf zustimmen und die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber im Grundbuch bewilligen. In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede beim Verkauf. Gut ist, wenn Fragen und Unklarheiten möglichst im Vorfeld erkannt und abgeklärt werden.
Welche Eigentumsverhältnisse gibt es in der Teilungserklärung?
In der Teilungserklärung sind die konkreten Eigentumsverhältnisse bei Mehrfamilienhäusern geregelt. So gehört etwa das Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern und darf auch von ihnen genutzt werden, beispielsweise das Treppenhaus.
Was ist eine Teilungserklärung für ein Grundstück?
Teilungserklärung Grundstück: Eigentümer eines Gebäudes – das nach dem Wohnungseigentumsgesetz wiederum in Gemeinschafts- und Sondereigentum aufgeteilt ist – ist auch immer Eigentümer des dazugehörigen Grundstücks. Er erwirbt daran Miteigentumsanteile. Anders sieht es bei einem unbebauten Grundstück aus.