Inhaltsverzeichnis
Wie oft Gashausschau?
Jeder Hausbesitzer darf die jährliche Gashausschau selbst durchführen oder sogar auf seinen Mieter übertragen, wodurch keine weiteren Kosten anfallen.
Was ist die Gashausschau?
Eine Gas-Hausschau durch den Schornsteinfeger umfasst die Kontrolle aller frei verlegten Gasleitungen in Ihrem Gebäude auf technisch einwandfreien Zustand. Die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler werden auf Ihre freie Zugänglichkeit überprüft.
Was ist die Trinkwasser-Untersuchungspflicht für Vermieter?
Die Trinkwasser-Untersuchungspflicht für Vermieter in der Praxis. Die Trinkwasserverordnung hat für Vermieter die Konsequenz, sich regelmäßig um die Untersuchung des Wassers zu kümmern. Gesundheitsämter und akkreditierte Prüfstellen sind befugt anerkannte Tests durchzuführen.
Wie trägt der Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen zur Kasse?
Dabei gilt eine einfache Faustregel: Sind ein tropfender Wasserhahn, Risse in den Badezimmerfliesen oder ein defekter Türgriff aufgrund von Verschleiß reparaturbedürftig, trägt der Vermieter die Kosten für die Instandsetzung. In Ausnahmefällen kann der Vermieter seinen Mieter aber auch für Kleinreparaturen zur Kasse bitten.
Wann müssen Vermieter einen Heizungsausfall melden?
Melden Mieter einen Heizungsausfall, müssen Vermieter unverzüglich reagieren und wenn nötig eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen. Ist ein Vermieter beispielsweise im Urlaub, ist eine angemessene Frist zu gewähren. Üblicherweise gelten drei bis vier Tage als angemessen.
Was hat der Vermieter mit Schönheitsreparaturen zu tun?
Beispielsweise hat das Amtsgericht München geurteilt, dass der Vermieter das Recht hat, nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Wohnung zu besichtigen, um feststellen zu können, ob eine Renovierung notwendig ist (AG München, Az.: 461 C 19626/15).