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Wie oft darf ich auf meiner Terrasse Grillen?
Grillen im Garten und auf der Terrasse Zweimal im Monat darf man laut eines Urteils des Landgerichts Aachen in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens grillen. An drei Abenden oder sechs Stunden pro Jahr darf laut einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart auf der Terrasse gegrillt werden.
Was ist auf der Terrasse erlaubt?
Balkone und Terrassen gehören mit zur vermieteten Wohnung. Man darf also auf jeden Fall Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Mieter dürfen natürlich auf dem Balkon auch essen, trinken oder sich sonnen. Letzteres ist übrigens sogar Anhängern der Freikörperkultur erlaubt.
Ist es erlaubt auf dem Balkon zu Grillen?
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für die Terrasse oder den Garten. Dies ist allerdings kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Gequalme mit dem Holzkohlegrill.
Bis wann darf man auf der Terrasse sitzen?
Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse bis 22 Uhr feiern und grillen Damit es nicht zu Nachbarstreitigkeiten kommt. Im Sommer zieht es die Menschen nach draußen. Das Leben von Nachbarn, die man im Winter kaum zu Gesicht bekommt, spielt sich dann plötzlich nur wenige Meter entfernt auf Balkon oder Terrasse ab.
Was darf ich in meinem Garten aufstellen?
Wer als Mieter das alleinige Nutzungsrecht für den Garten besitzt, darf darin:
- Blumen pflanzen,
- Gemüse anbauen,
- Wäsche trocknen,
- Gartenmöbel, Hundehütte und Sandkasten aufstellen.
- Komposthaufen anlegen.
- Teich anlegen.
Wie oft darf man mit Kohle Grillen?
Laut seinem Urteil darf jährlich zwischen 20 bis 25 Mal für etwa zwei Stunden und maximal bis 21 Uhr gegrillt werden. Wie oft und wie lange man Grillen darf und dabei die Nachbarn belästigen darf, ist also ein sehr individuell zu beurteilender Sachverhalt wo es immer auf den Einzelfall ankommt.
Wie oft darf man auf der Terrasse Grillen?
Häufiger hingegen – nämlich zweimal im Monat – darf man gemäß dem LG Aachen in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens grillen. Das LG Stuttgart 1996 hingegen gesteht in seinem Beschluss Grillfreunden auf der Terrasse drei Grillabende oder sechs Stunden jährlich zu.
Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Das Grillen auf dem Balkon, ob allein oder zum Geburtstag – es ist prinzipiell erlaubt – aber eingeschränkt. Sofern es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf man auf dem Balkon grillen. Wie oft das Freiluftbruzzeln jedoch zulässig ist, da sind sich die Gerichte nach wie vor nicht ganz einig.
Was passiert beim Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung?
Insbesondere die Rauchentwicklung beim Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung, ist häufig Auslöser für Nachbarschaftstreits, die nicht selten vor Gericht enden, wenn sich die zerstrittenen Parteien uneinig sind wer im Recht ist und wer nicht. Aber auch Gartenabfälle können für Ärger sorgen, wenn diese auf dem Nachbargrundstück landen.
Ist das Grillen in Eigentumswohnungen möglich?
Von Seiten des DMB heißt es, dass basierend auf dem geltenden Wohneigentumsgesetz, das Grillen mit Holzkohle sowie einem Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten auch in Anlagen mit Eigentumswohnungen Einschränkungen unterliegen kann. Verbote seien ebenfalls unter Umständen möglich.