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Wie muss der Vermieter mit der Kaution umgehen?

Wie muss der Vermieter mit der Kaution umgehen?

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB). Tut er das nicht, so kann der Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters nur einen normalen Insolvenzantrag stellen, da die Kautionszahlung dann auf eine Ebene mit anderen, einfachen Insolvenzforderungen gestellt wird.

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution anzulegen?

Kaution muss angelegt werden Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.

Wie muss man eine Kaution anlegen?

Der Vermieter darf Deine Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.

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Wie kann eine Kaution einbehalten werden?

Laut Mietrecht kann die Kaution unter Umständen einbehalten werden. Beim Abschluss eines Mietvertrages ist die Zahlung einer Kaution in der Regel üblich. Dass die Höhe nicht unbegrenzt festlegbar ist und dass Vermieter das Geld zinsbringend anlegen müssen, wissen die meisten Mieter.

Was ist die Grundvoraussetzung für die Einbehaltung der Kaution?

Eine Grundvoraussetzung für die Einbehaltung ist zunächst, dass die Kaution vertraglich vereinbart wurde. Erfolgte die Zahlung ohne eine solche, kann das bedeuten, dass Vermieter die unrechtmäßig gezahlte Mietkaution nicht einbehalten dürfen. Verursachen Mieter Schäden, kann der Einbehalt der Kaution gerechtfertigt sein.

Kann ich die Kaution in bar bezahlen?

Dies ist nur der Fall, wenn dies zu Beginn des Mietverhältnisses vertraglich vereinbart wurde. Nachträglich kann der Vermieter die Zahlung von Kaution nicht verlangen. Kann ich die Mietkaution in bar bezahlen?

Wie lange kann die Kaution zurückgehalten werden?

In der Regel kann die Kaution bis zur Fälligkeit zurückgehalten und dann mit der entstandenen Summe verrechnet bzw. aufgerechnet werden. So ist es durchaus möglich, dass Vermieter die Kaution für die Nebenkosten einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Das ist bis zu zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum möglich.

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