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Wie lauft das Ende der Wohlverhaltensphase ab?

Wie läuft das Ende der Wohlverhaltensphase ab?

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre, gezählt ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn nach drei Jahren 35\% der Schulden zurückgezahlt wurden und der Schuldner die Verfahrenskosten begleichen konnte, endet danach die Wohlverhaltensphase.

Wann wird das Insolvenzverfahren aufgehoben?

Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, wenn die Voraussetzungen gemäß § 258 der Insolvenzordnung (InsO) erfüllt sind. Dazu gehört es, dass die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig sein muss. Des Weiteren muss der Verwalter die fälligen Masseansprüche berichtigen.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

3 Jahre
Bis zur Restschuldbefreiung dauert es 3 Jahre, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Die bis zur Restschuldbefreiung abzuwartende Dauer hängt nicht nur, jedoch maßgeblich von der sogenannten Wohlverhaltensphase ab. Diese beginnt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Was passiert wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wird?

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Das Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn die Verwertung abgeschlossen ist und alle Insolvenzarbeiten (Prozesse führen etc.) erledigt sind. Dann endet das Verfahren regulär. Kommt es dagegen zum „countdown“ (das Geld geht aus), sieht die InsO zwei weitere Aufhebungstatbestände vor.

Wann endet das Insolvenzverfahren?

Alles hat ein Ende – auch das Insolvenzverfahren. Es endet gewöhnlich dann, wenn sein Zweck erreicht und die Gläubiger aus dem pfändbaren Schuldnervermögen, der Insolvenzmasse, befriedigt wurden. Diese „reguläre“ Beendigung ist in § 200 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Allerdings kann ein Insolvenzverfahren auch vorzeitig aufgehoben werden.

Ist die Verteilung der Insolvenzmasse beendet?

Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet.

Ist das Insolvenzverfahren unverzüglich einzustellen?

Massearmut), ist das Insolvenzverfahren unverzüglich nach Anhörung der Gläubigerversammlung sowie der Massegläubiger einzustellen ( § 207 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO ). Eine weitere Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterbleibt ( § 207 Abs. 3 S. 2 InsO ). Denn das Geld reicht nicht einmal mehr für seine eigene Vergütung.

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Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplans dient der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger. Neben Maßnahmen zur Unternehmenssanierung enthält er auch das Angebot einer Einmalzahlung an alle Gläubiger, die dafür auf ihre Forderungen verzichten. Stimmen Insolvenzgericht und Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren.