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Wie lange können Vorerkrankungen angerechnet werden?
Arbeitgeber können Vorerkrankungen häufig auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung anrechnen, wenn ihr Arbeitnehmer erneut erkrankt. Die Prüfung der Anrechenbarkeit erfolgt durch die Krankenkassen.
Wie lange Entgeltfortzahlung bei gleicher Krankheit?
Krankengeld gibt es bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung für maximal 18 Monate in drei Jahren. Berechnet wird der Zeitraum ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, es schließt also die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers mit ein.
Was ist eine anrechenbare Vorerkrankung?
Entgeltfortzahlung: anrechenbare Vorerkrankung Angerechnet werden können nur Erkrankungen wegen derselben Krankheit. Um eine Anrechnung prüfen zu können, ist es somit erforderlich, die Krankheitsursache zu kennen. Die Informationen darüber sind dem Arbeitgeber meist jedoch nicht bekannt.
Was sind Corona Vorerkrankungen?
Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen scheinen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Auch für Schwangere mit Vorerkrankungen/vorbestehenden Risikofaktoren (Adipositas, chron.
Wie kann ich die Leistungen der IV geltend machen?
Die versicherte Person muss das Recht auf eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) mit dem offiziellen Formular geltend machen. Die IV prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind.
Was sind die Durchführungsorgane der IV?
Durchführungsorgane der IV sind die kantonalen IV-Stellen. Diese sind für die Entgegennahme des Gesuchs und Leistungsabklärung zuständig. Die versicherten Personen haben sich bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons mit dem entsprechenden Formular anzumelden.
Wie lange dauert das IV-Verfahren?
Allerdings zeigt die Praxis, dass IV-Verfahren mehrere Jahre dauern können und damit auch die Auszahlung der ersten Rente. Immerhin gilt: Egal wie lange das Verfahren andauert, die Rente wird (bei positivem Bescheid) rückwirkend ab 6 Monate nach Antragsstellung oder nach Ablauf der Wartezeit ausgezahlt.
Wie müssen Versicherte bei der IV-Stelle angemeldet werden?
Versicherte müssen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons angemeldet werden, um Leistungen der IV zu beanspruchen. Sie können das Anmeldeformular bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder unter www.ahv-iv.ch beziehen.