Menü Schließen

Wie lange kann Zugewinnausgleich geltend gemacht werden?

Wie lange kann Zugewinnausgleich geltend gemacht werden?

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass derjenige Ehegatte, der meint, vom anderen etwas zu bekommen, nicht ewig mit seinen Forderungen warten kann.

Wohin als Frau bei Trennung?

In fast jeder größeren Stadt gibt es Stellen für Trennungsberatung, beispielsweise von der Caritas oder von Pro Familia, bei denen sich Männer, Frauen, aber auch Paare gemeinsam rund um die Trennung beraten lassen können.

Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?

Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.

Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?

Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.

LESEN SIE AUCH:   Warum ist Krafttraining fur Frauen wichtig?

Ist eine Scheidung aus dem gemeinsamen Haus möglich?

Wer bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus auszieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Kommen die Ehepartner zu keiner einvernehmlichen Lösung, muss das Gericht entscheiden. Dabei sind gemeinsame Kinder und weitere Kriterien wie beispielsweise die Gesundheit beider Ehepartner einzubeziehen.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.