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Wie lange kann Vermieter Kaution fordern?

Wie lange kann Vermieter Kaution fordern?

Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB).

Wie schreibt man einen Stundungsantrag?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage bei Ihnen die Stundung der fälligen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge, der Einkommensteuervorauszahlung, der Rundfunkbeiträge, der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerzahlung für sechs Monate bis 30.

Wer bekommt das Kautionssparbuch?

Das Sparbuch ist dem Vermieter auszuhändigen. Der Vermieter legt das Kautionssparbuch an: Bei der zweiten Variante handelt es sich um ein treuhänderisch verwaltetes Mietkautionssparbuch oder Konto auf den Namen des Vermieters. Auf dieses Konto muss der Mieter die Kaution einzahlen.

Kann der Vermieter die Mietkaution Zahlen?

Möchte der Vermieter den Mieter verpflichten, Mietkaution zu zahlen, so muss dies im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter nicht nachträglich noch auf eine Kaution bestehen, wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat.

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Warum muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Da gemäß Mietrecht die Kaution dem Mieter gehört und für den Vermieter nur eine Sicherheit darstellt, muss der Vermieter nach dem Mietrecht die Kaution anlegen. Diese Anlage hat insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäfts­vermögen zu erfolgen.

Ist der Mieter verpflichtet, die Kaution zu zahlen?

Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Kaution vor dem Mietvertrag zu zahlen. Stattdessen ist diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags). Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen:

Ist die Kaution auf das Konto des Vermieters überwiesen?

Vorgesehen ist, dass der Mieter die Kaution auf ein separates Konto des Vermieters überweist, das nur dafür angelegt wurde. Denn es handelt sich hierbei um eine Sicherung, die der Vermieter zwar für die Dauer des Mietverhältnisses verwaltet, aber die ihm nicht gehört.