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Wie lange kann ich ein gebrauchtes Auto zuruckgeben?

Wie lange kann ich ein gebrauchtes Auto zurückgeben?

Käufer profitieren laut § 355 BGB von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht bei dem Gebrauchtwagenkauf. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen Privatkauf bei einem Händler handelt. Bei einem Kauf unter Privatleuten entfällt diese Möglichkeit.

Wie lange muss ein Händler Garantie geben?

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Was ist eine Garantie für einen Gebrauchtwagen von privat?

Wenn Du Dich vor Kosten schützen möchtest, die Auto-Reparaturen heute so mit sich bringen, ist eine Garantie für anfallende Ausgaben genau das Richtige. Denn beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat lassen sich Mängel oder Schäden im Voraus oft schlecht erkennen.

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Wie lange dauert eine Garantie für gebrauchte Fahrzeuge?

Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen: Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren.

Wie lange lohnt sich eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen?

Inwieweit sich eine Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.

Ist die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen zu spät?

Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung.