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Wie lange hat man Zeit sich in Deutschland anzumelden?

Wie lange hat man Zeit sich in Deutschland anzumelden?

Laut deutschem Melderecht muss jeder Einwohner in Deutschland mit seiner aktuellen Adresse behördlich erfasst sein. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Wie melde ich mich um Wohnung?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen.

Was verlangt der Gesetzgeber für einen Nebenwohnsitz?

Der Gesetzgeber verlangt nur das Vorliegen eines Wohnsitzes. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen.

Kann ein unregelmäßiger Aufenthalt zum inländischen Wohnsitz führen?

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Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum „Innehaben einer Wohnung“ und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen, auch wenn es sich hierbei nicht um den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen handelt.

Was ist ein inländischer Wohnsitzbegriff?

Entscheidend ist, dass die Räumlichkeiten nicht nur vorübergehend zu Erholungszwecken, sondern ständig zu Wohnzwecken genutzt werden. Ein nur zum Übernachten genutztes Standby-Zimmer eines Piloten begründet keinen Wohnsitz. Der inländische Wohnsitzbegriff ist also auch an ein zeitliches Moment geknüpft.

Ist eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz zu entnehmen?

Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Erst für die Frage der Vermeidung einer Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften ist nach dem jeweiligen DBA auf den Ansässigkeitsstaat und damit auf den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers abzustellen.