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Wie lange dauert ein IV-Antrag?
Bei Sachleistungen (Hilfsmittel, berufliche Massnahmen) dauert der Entscheid 3 bis 9 Monate. Nach Eingang eines IV-Antrags müssen die notwendigen Arzt- und Arbeitgeberberichte eingeholt werden.
Welche Unterlagen benötigen sie für die Beantragung eines Zertifikates?
Für die Beantragung eines Zertifikates reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch in der DGSF-Geschäftsstelle ein: das Antragsformular mit Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien der DGSF alle Seiten Ihres Abschlusszertifikates vom Weiterbildungsinstitut in Kopie
Wie können die Zertifikate bezogen werden?
„Die Zertifikate können entweder als PDF-Datei mit QR-Code und menschenlesbaren Informationen (u. a. Vorname, Nachname, Gültigkeitsdatum, Datum des positiven PCR-Testergebnisses etc.) oder nur als QR-Code ohne menschenlesbare Informationen bezogen werden“; so der Ministeriumssprecher. Doch wie kommen Genese zu dem Zertifikat?
Was sind die Zertifizierungen der DGSF?
Zertifizierungen stellen die Einhaltung der Qualitätsstandards sicher. Das zuständige Prüfgremium der DGSF, das über die Vergabe von Zertifikaten entscheidet, ist der Fort- und Weiterbildungsausschuss. Bei der Prüfung werden die Weiterbildungsrichtlinien der DGSF zugrundegelegt.
Wie kann ich die Leistungen der IV geltend machen?
Die versicherte Person muss das Recht auf eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) mit dem offiziellen Formular geltend machen. Die IV prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind.
Wie wird die Höhe der IV-Renten berechnet?
Wie wird die Höhe der IV-Renten berechnet? Nach Versicherungsdauer und Einkommen. Zur Berechnung des IV-Rentenbetrags wird das gleiche System wie bei den AHV-Renten angewendet: Ausschlaggebend ist, wie lange die behinderte Person versichert und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war.
Was sind die Durchführungsorgane der IV?
Durchführungsorgane der IV sind die kantonalen IV-Stellen. Diese sind für die Entgegennahme des Gesuchs und Leistungsabklärung zuständig. Die versicherten Personen haben sich bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons mit dem entsprechenden Formular anzumelden.
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