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Wie lange dauert die Scharfschutzenausbildung?

Wie lange dauert die Scharfschützenausbildung?

Rund zwölf Wochen dauert die Ausbildung zum Scharfschützen.

Was ist ein Jäger bei der Bundeswehr?

Sie reinigen und warten Waffen und Gerät. Sie werden schwerpunktmäßig im urbanen Umfeld und im schwierigen Gelände eingesetzt. In Auslandseinsätzen patrouillieren Sie häufig zu Fuß. Sie sichern im Begleitschutz mit geschützten Radfahrzeugen Marschwege und Konvois.

Ist es schwer Scharfschütze zu werden?

Um Scharfschütze zu werden, müssen die Soldaten einen anspruchsvollen Einstellungstest bestehen. Dazu müssen die Bewerber einen 7000-Meter-Lauf mit 20 kg Gepäck in 52 Minuten absolvieren. Während des Laufs muss der Bewerber zusätzlich geistige Aufgaben lösen, sich zum Beispiel bestimmte Gegenstände merken.

Was braucht man um Scharfschütze bei der Bundeswehr zu werden?

Bundeswehr Scharfschützen Ausbildung Voraussetzung: Das musst du beachten

  • Deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Mindestens 17 Jahre alt.
  • Vollzeitschulpflicht vollendet.
  • Motiviert zu besonderen Leistungen.
  • Körperliche Fitness.
  • Bereitschaft, sich bundesweit versetzen zu lassen.
  • Bereitschaft, an Auslandseinsätzen teilzunehmen.
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Wo sind die Jäger stationiert?

Die Jägerbataillone haben ihre Sitze in Schwarzenborn, Rotenburg (Wümme), Illkirch-Graffenstaden(Frankreich), Donaueschingen und Torgelow. Für die Laufbahn als Fallschirmjäger folgt nach der infanteristischen Ausbildung die Fallschirmsprungausbildung an der Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt.

Wie wird man Jäger bei der Bundeswehr?

Bundeswehr Jäger Ausbildung: Voraussetzungen und Bewerbung

  1. Mindestens 17 Jahre alt.
  2. Vollzeitschulpflicht ist beendet​
  3. Motivation für besondere Leistungen vorhanden​
  4. Du arbeitest gerne im Team​
  5. Du bist körperlich fit​
  6. Du besitzt eine deutsche Staatsbürgerschaft.
  7. Du bist bereit dazu, dich bundesweit versetzen zu lassen​​

Wann wird man zum Hauptmann befördert?

(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig. (2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und nach einer Dienstzeit von neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.