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Wie lange dauert die Entschadigung nach dem Flug?

Wie lange dauert die Entschädigung nach dem Flug?

In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug.

Was muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung bezahlen?

Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung bei einem umgeleiteten Flug?

Anspruch auf Entschädigung bei umgeleiteten Flug. Wenn Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung an dem eigentlich gebuchten Flughafen ankommen (zum Beispiel nach einem Bustransport) und die Ursache für die Verspätung kein sogenannter „ außergewöhnlicher Umstand “ ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

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Wie kann ich eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten?

Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.

Was ist eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung 1 Bei Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu. 2 Zwischen 1.500 km und 3.500 km schuldet Ihnen die Airline eine Entschädigung von 400 €. 3 Bei Langstrecken ab 3.500 km erhalten Sie 600 € Entschädigung.

Was ist die Höhe der Entschädigung für eine Fluggesellschaft?

Die Fluggastrechte regeln die Höhe der Entschädigung. Flüge mit einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km werden mit 250 € pro Person entschädigt. Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km muss die Fluggesellschaft 400 € zahlen. Handelt es sich jedoch um einen Langstreckenflug über 3.500 km, der zudem über die Grenzen der EU hinaus geht,…

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