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Wie lange darf man als Untermieter wohnen?

Wie lange darf man als Untermieter wohnen?

Werden Angehörige oder Besucher vorübergehend in die Wohnung aufgenommen, muss ebenfalls keine Erlaubnis durch den Vermieter eingeholt werden. Allerdings sollte sich der Aufenthalt auf maximal acht Wochen beschränken. Sollt der Aufenthalt länger andauern, müssen Sie Ihren Vermieter darüber informieren.

Kann ich meine Wohnung einfach untervermieten?

Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben.

Wann ist Untervermietung strafbar?

Ein Mieter, der seine Wohnung, ohne zuvor die Zustimmung des Vermieters einzuholen, untervermietet oder einem Dritten zum Gebrauch überlässt, riskiert eine (fristlose) Kündigung des Mietvertrages. Denn die unerlaubte Gebrauchsüberlassung stellt nach § 543 Abs. 2 S. Dies geschah im Einklang mit dem Mietvertrag.

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Was ist mit dem untermietervertrag zu tun?

Für Untermieter ist es wichtig zu wissen, dass ihr Untermietvertrag grundsätzlich erstmal nichts mit dem Hauptmietvertrag zu tun hat. Denn, der eine Vertrag besteht nur zwischen dem Untermieter und dem Mieter und der andere zwischen Mieter und Vermieter. Zwischen dem Untermieter und dem Vermieter gibt es keine vertragliche Beziehung.

Wie kann der Vermieter nach der Untermiete Fragen?

Der Vermieter darf nach den Mietbedingungen im Untermietverhältnis fragen. Verweigert der Hauptmieter die Auskunft, kann der Vermieter die Untermiete verbieten. Haftung des Untermieters gegenüber dem Vermieter

Welche Möglichkeiten gibt es für Untermieter?

Hier gibt es für Untermieter eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die erste ist, dass man als neuer Mieter in den Hauptmietvertrag eintritt, um den Vertrag des bisherigen Mieters zu übernehmen. Der Hauptmietvertrag bleibt dann bestehen und man wird der neue Hauptmieter.

Wie haften die Untermieter gegenüber dem Vermieter?

Haftung des Untermieters gegenüber dem Vermieter Für Schäden der Untermieter haften die Hauptmieter, selbst dann, wenn sie die Wohnung bereits verlassen haben, aber noch auf dem Mietvertrag aufgeführt sind.

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