Wie lange darf ein Mietvertrag laufen?
Wichtig: Die gesetzliche Grenze einer Mindestmietdauer beträgt vier Jahre. Wurde eine Klausel mit einer Dauer von mehr als vier Jahren vereinbart, ist diese unwirksam und der Mietvertrag gilt als unbefristet. Verbreitet sind Fristen von einem bis zu vier Jahren.
Kann ein befristeter Mietvertrag verlängert werden?
Eine Mindestaufzeit gibt es nicht – und der befristete Vertrag kann beliebig oft verlängert werden. Zum Ende des Zeitmietvertrags muss der Befristungsgrund weiter vorliegen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft gemäß §575 BGB Abs. 3 Satz 3 den Vermieter.
Was bekommt der Mieter von einem neuen Vermieter mit?
Häufig bekommt der Mieter nur relativ wenig von einem Wechsel mit. Ob Mieterhöhung, Kündigung oder höhere Betriebskosten – mit einem neuen Vermieter kommen nicht selten auch neue Forderungen auf den Mieter zu. Viele davon sind unrechtmäßig.
Wie lange dauert der Besuch in der Untermiete?
Sechs bis acht Wochen kann Besuch bleiben, solange darin keine Untervermietung zu sehen ist (siehe Ratgeber Untermiete) und die Wohnung nicht überbelegt wird. Allerdings muss es der Mieter dann hinnehmen, dass er beispielsweise für den höheren Wasserverbrauch zur Kasse gebeten wird, wenn die Nebenkosten nach Personenzahl umgelegt werden.
Kann der Vermieter eine Wohnung untervermieten?
Stellt sich heraus, dass der Mieter unberechtigter Weise die Wohnung untervermieten will oder bereits untervermietet hat, drohen vielfältige Sanktionen durch den Vermieter. Gegen eine noch nicht vollzogene unberechtigte Untervermietung kann der Vermieter durch entsprechende Unterlassungsverfügung ggf. gerichtlich vorgehen.
Wie haftet der neue Vermieter bei einer Mietkaution?
Für die Mietkaution haftet der neue Eigentümer, egal ob ihm diese übertragen wurde oder nicht. Am einfachsten funktioniert die Übertragung bei einer Urkunde aus einer Mietkautionsversicherung. Darf die Miete vom neuen Vermieter erhöht werden? Die größte Sorge der Mieter bei einem Eigentümerwechsel liegt bei einer Erhöhung der Miete.