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Wie lange darf die Probezeit maximal gehen?

Wie lange darf die Probezeit maximal gehen?

Gesetzliche Vorschriften über die Dauer der Probezeit bestehen nicht. Für sie gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze, wonach eine Probezeit von bis zu sechs Monaten angemessen ist. Die Frist für eine Kündigung in der Probezeit bemisst sich nach § 622 Abs. 3 BGB.

Ist die Probezeit kürzer wenn ein Mitarbeiter schon einmal im Unternehmen gearbeitet haben?

Ist die Probezeit kürzer, wenn ein Mitarbeiter schon einmal im Unternehmen gearbeitet haben? Hätte er zuvor beispielsweise nur vier Monate in derselben Firma gearbeitet, dürfte die Probezeit noch maximal zwei Monate lang sein. Und auch das Kündigungsschutzgesetz würde erst nach zwei Monaten greifen.

Ist eine Probezeit von 9 Monaten zulässig?

Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

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Wie lange Probezeit ist zulässig?

sechs Monate
Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Wann endet die Probezeit Rechner?

Die Probezeit endet im Fall einer 6-monatigen Probezeit im sechsten Monat mit dem Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Beispiele: Das Arbeitsverhältnis beginnt Mittwoch, 15.01.2020. Die Probezeit endet am Dienstag, 14.07.2020.

Wann entfällt die Probezeit?

Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam.

Wann erfährt man ob man die Probezeit bestanden hat?

Der Arbeitgeber kann das am letzten Tag der Probezeit sagen. Besonders nett ist es nicht, aber formal in Ordnung. Der Betriebsrat kann dazu seine Meinung äußern, allerdings ohne bindende Wirkung. Wie lange er noch Geld bekommt, kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, aber 4 Wochen werden es eher nicht sein.

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