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Wie lange blaue Zone?

Wie lange blaue Zone?

Fahrzeuge dürfen an Werktagen (auch der Samstag gilt als Werktag) zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.

Wie lange darf man auf blauer Zone parkieren Bern?

In der Blauen Zone müssen Sie zwischen 19 Uhr und 7.59 Uhr die Parkscheibe nicht anbringen, sofern Sie vor 8 Uhr wegfahren. Beabsichtigen Sie nach 8 Uhr wegzufahren, müssen Sie die Parkscheibe wiederum auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich stellen. In diesem Fall darf Ihr Fahrzeug noch bis 9 Uhr stehen bleiben.

Was kostet blaue Zone?

Anwohnende der Blauen Zone Die Anwohnenden können für eine Jahrespauschale von 710 Franken eine Kombikarte (Tages- und Nachtparkgebühren) beantragen. Diese erlaubt ihnen, in ihrer Zone das Fahrzeug grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen zu parkieren.

Was ist eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Pkw?

Ja, es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt. Was muss ich als Dauerparker beachten?

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Ist es erlaubt einen Kfz dauerhaft zu parken?

Grundsätzlich ist dies erlaubt, sofern es sich dabei um ein Kfz handelt, dessen zulässige Gesamtmasse höchstens 7,5 Tonnen beträgt. Somit dürfen Sie die meisten Pkw, Motorräder und leichteren Wohnmobile dauerhaft parken (es sei denn natürlich, ein Schild gibt für den Parkplatz eine Höchstparkdauer vor).

Wie kann ich die Parkgebühren bezahlen?

Für Bewohner des jeweiligen Bezirkes gibt es das Parkpickerl, beruflich in der Gegend Beschäftigte können die Parkkarte beantragen und für alle anderen besteht die Möglichkeit eine Pauschale für die Parkgebühren zu bezahlen.

Wie lange darf mit Kraftfahrzeuganhängern geparkt werden?

So heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO: Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Demnach benötigen Anhänger, die für mehr als 14 Tage abgestellt werden soll, eine Genehmigung, welche die Sondernutzung des Verkehrsraums erlaubt.