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Wie kommt man bei einer Wohnungsbesichtigung gut an?

Wie kommt man bei einer Wohnungsbesichtigung gut an?

Stellen Sie per Email oder Telefon sachlich und freundlich Ihre ersten Fragen zur Wohnung. Eventuell erstellen Sie sich vorher eine Liste. Bitten Sie anschließend um einen kurzfristigen Termin zur Wohnungsbesichtigung. Ihr Name sollte gut zu verstehen sein, damit sich der Eigentümer später an Sie erinnern kann.

Was braucht man für den Vermieter?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Welche Anschaffungskosten Spielen bei vermieteten Immobilien?

Anschaffungskosten bei vermieteten Immobilien Anschaffungs- und Herstellungskosten spielen hauptsächlich eine Rolle, wenn es sich um die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt. Die steuerrechtlich relevante Anschaffung bzw.

Was gilt für den Vermieter mit dem Erwerb der Immobilie?

Hier gilt zunächst, dass dem Vermieter mit dem Erwerb der Immobilie zunächst kein besonderes Kündigungsrecht zusteht. Ein Kündigungsrecht besteht für den neuen Vermieter nur in den gesetzlich aufgeführten Fällen. Hierzu zählt der wohl bedeutendste Fall, der Eigenbedarf.

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Welche Kündigungsfristen hat der neue Vermieter zu beachten?

Außerdem hat der neue Vermieter die Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Länge der Mietdauer bei neun Monaten liegen kann. Ein Ausnahmefall besteht nur dann, wenn der neue Eigentümer die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben hat.

Kann der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag unterzeichnen?

Durch den Immobilienkauf wird mit dem neuen Eigentümer also kein Ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Gleichzeitig besteht auch kein Anspruch des neuen Eigentümers, neue unter Umständen günstigere Verträge mit den Mietern abzuschließen. Legt der neue Eigentümer einen anderen Mietvertrag vor sollte der Mieter also nicht voreilig unterzeichnen.