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Wie kommt der Vertrag zustande?

Wie kommt der Vertrag zustande?

Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Will­ens­ei­ni­g­ung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande. Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen ab­ge­schlossen wurde, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend.

Ist der Vertrag zu Stande gekommen?

Wenn der Vertrag zu Stande gekommen ist – d.h. wenn der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat – sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden. Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben.

Wer kann einen Vertrag ab­schließen?

Wer Ver­träge ab­schließ­en kann Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Will­ens­ei­ni­g­ung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande.

Was ist der Rechtsgrundsatz für Verträge einzuhalten?

Der Rechtsgrundsatz, wonach Verträge einzuhalten sind (lateinisch pacta sunt servanda) verlangt von den Vertragspartnern, dass sie die gegenseitigen Vertragsbedingungen (allgemeine Vertragsbedingungen sowie Individualabreden) vollständig erfüllen; er ist das Grundprinzip des Rechts der Leistungsstörungen.

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Wann gilt der Vertrag für die Zahlung der Rechnung?

Wenn der Vertrag keine Regelung zur Frage enthält, wann die Parteien ihre Pflichten zu erfüllen haben, gilt diese Regel. Das gilt auch für die Zahlung der Rechnung. Schweigt der Vertrag, bedeutet das, dass die Rechnung im Zweifel sofort bezahlt werden muss.

Ist der Vertrag schriftlich oder mündlich ab­geschlossen?

Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen ab­ge­schlossen wurde, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend. Bei größeren Anschaffungen ist der schriftliche Ab­schluss von Verträgen aus Beweisgründen allerdings anzuraten. Verträge müssen eingehalten werden!