Inhaltsverzeichnis
Wie kann man sich an das Arbeitsgericht kostenlos beraten lassen?
Als Mitglied können Sie eine kostenlose Beratung durch einen unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten (Fach-)Anwälten in Anspruch nehmen. Für eine Terminvergabe stehen wir Ihnen telefonisch unter 040-600553390 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.
Wer hilft bei Arbeitsverträgen?
Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages empfehlen wir dir die Unterstützung eines Anwalts – er hilft nicht nur bei den einzelnen Formulierungen, sondern auch bei typischen Stolperfallen, die sich durch Inhalts- oder Formfehler ergeben können.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – das heißt, wenn Sie ihm gesagt haben, dass Sie kündigen. Oder wenn Ihr Arbeitgeber die schriftliche Kündigung erhält.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Kündigungsschutzklage?
In den meisten Kündigungsfällen gilt eine Klagefrist von 3 Wochen. Vor allem die Kündigungsschutzklage bei einer ordentlichen Kündigung (§ 4 KSchG) und die Klage gegen eine fristlose Kündigung (§ 13 KSchG) müssen innerhalb von 3 Wochen erhoben werden. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt.
Was ist eine Kündigung unmissverständlich?
Eine Kündigung muss unmissverständlich als solche erkennbar bzw. bezeichnet sein. Sie muss insbesondere folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift des Kündigenden und des Gekündigten, Datum und Kündigungsfrist. Arbeitnehmer können als erste Orientierung für ihre Kündigung das untenstehende Muster verwenden.
Was sollten sie beachten für eine Kündigung des Arbeitsvertrages?
Auch auf Sie trifft die Regel zu: Sie müssen eine Kündigung schreiben, dürfen sie also häufig nicht mündlich aussprechen. Ebenjenes Dokument sollten Sie zudem mit Ihrer eigenen Unterschrift versehen, die mit der Hand schriftlich hinzugefügt wird. Weitere Elemente, die eine Kündigung des Arbeitsvertrages aufweisen sollte, sind: