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Wie kann man Schäden an einer Mietwohnung verursacht haben?
Schaden an Mietwohnung durch Mieter verursacht – Schadenersatz Hat man als Mieter oder Mieterin selbst oder hat ein Mitbewohner oder Besucher die Mietwohnung beschädigt hat, so kann die Verpflichtung bestehen, den Schaden bzw. die Reparatur zu bezahlen. Mieter sind verpflichtet, Schäden die an der Mietwohnung auftreten, dem Vermieter zu melden.
Hat der Vermieter ein Beschwerderecht gegenüber dem Nachbarn?
Nein. Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.
Wie hat der Mieter den Mangel verursacht?
Der Mieter hat den Mangel selbst durch unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung verursacht. Zum Beispiel Schimmelbefall, den er durch falsches Heizen und Lüften selbst verursacht hat. Der Mangel war schon bei Abschluss des Mietvertrags bekannt und der Mieter hat ihn widerspruchslos hingenommen (§ 536b BGB).
Kann der Vermieter Schadenersatz für einen Mieter übernommen werden?
Verlangt der Vermieter Schadenersatz für einen vom Mieter in der Wohnung verursachten Schaden, dann melden Sie den Schadenfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Die Versicherung prüft dann, ob der geforderte Schadenersatz (und auch in welcher Höhe) übernommen werden kann, wenn gemäß den Versicherungsbedingungen die Regulierung möglich ist.
Was kann der Vermieter für einen eingetretenen Schaden verlangen?
In bestimmten Situationen kann der Vermieter vom Mieter Ersatz für einen eingetretenen Schaden verlangen. Wir stellen die am häufigsten auftretenden Fälle vor: Mieter müssen für selbstverschuldetete Beschädigungen in der Wohnung aufkommen. Wenn der Mieter einen Schaden an der vermieteten Sache verursacht hat, muss er diesen ersetzen.
Wie kann ich einen Schaden an der Mietwohnung absichern?
Ein Schaden an der Mietwohnung, der beispielsweise durch einen Hund verursacht wird, lässt sich über eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Wenn Ihr Vierbeiner beispielsweise den neuen Parkettboden oder den Türrahmen zerkratzt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung.