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Wie kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Niemand ist gezwungen, eine Erbschaft anzutreten. Wenn man mit der Erbschaft nichts zu tun haben will, kann man die Erbschaft mit Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Man kann die Erbschaft allerdings nach § 1944 BGB nur binnen einer Frist von sechs Wochen ausschlagen.
Ist die Erbschaft überschuldet?
Hinterlässt der Erblasser mehr Schulden als positives Vermögen, so ist die Erbschaft überschuldet und in wirtschaftlicher Hinsicht eher unattraktiv. Wer in diesem Fall nicht für die Schulden des Erblassers mit seinem eigenen Privatvermögen haften will, tut gut daran, die Erbschaft rechtzeitig auszuschlagen.
Was benötigt man für eine Erbschaft gemacht?
Wenn man eine Erbschaft gemacht hat, benötigt man Informationen über die Zusammensetzung des Erblasservermögens. Beim Sammeln der Informationen ist der Erbe im Wesentlichen auf sich selber angewiesen. Insbesondere helfen einem hierbei staatliche Behörden, so zum Beispiel das Nachlassgericht,…
Ist es sinnvoll ein gesetzlicher Erbe zu erstellen?
Es zu erstellen, ist immer dann sinnvoll, wenn ein gesetzlicher Erbe enterbt wurde, da dieser meist seinen gesetzlich zustehenden Pflichtteil verlangt, der Verdacht besteht, dass das Erbe verschuldet ist. Beantragt ein Gläubiger die Errichtung eines Verzeichnisses, kann ein Nachlassgericht dies auch amtlich anordnen.
Wie lang ist die Frist für ein Erbe ausschlagen?
Beachten Sie: Die Frist ist kurz bemessen und beträgt nur 6 Wochen. Eine Erbschaft, die Sie nicht ausschlagen, gilt als angenommen. Aber Vorsicht: Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, sollten Sie sich nicht wie ein Erbe verhalten.
Kann man die nächsten Verwandten komplett aus der Erbschaft ausgeschlossen werden?
Damit die nächsten Verwandten nicht komplett aus der Erbschaft ausgeschlossen werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Pflichtteil zu beantragen. Hat der Erblasser Kinder oder den Ehegatten nicht im Testament bedacht, können sie einen Mindestbeitrag am Erbe anfordern.