Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann ich mein Grundstück teilen?
- 2 Wer muss einer Grundstücksteilung zustimmen?
- 3 Wie funktioniert Grundstücksteilung?
- 4 Wann brauchen sie eine Genehmigung für das Teilen eines Grundstücks?
- 5 Ist eine Teilung eines Grundstücks unproblematisch?
- 6 Ist das Grundbuchamt für eine Teilung eines Grundstücks zuständig?
Wie kann ich mein Grundstück teilen?
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Mit diesen Vermessungsstellen wird der gewünschte Grenzverlauf abgeklärt und diese erstellen daraufhin einen Teilungsentwurf.
Wer muss einer Grundstücksteilung zustimmen?
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Grundstücksteilung stellen. In manchen Regionen muss jedoch eine Genehmigung erteilt werden. Ob Sie diese erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie das neue Grundstücksteil genutzt werden soll.
Wie funktioniert Grundstücksteilung?
Eine Grundstücksteilung (oder Parzellierung) ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke. Aus dem alten Grundstück entstehen also zwei oder mehr neue Grundstücke. Alle Grundstück sind im Grundbuch verzeichnet.
Wer teilt Grundstücke?
Teilen Sie ein Grundstück, auf dem Ihr Haus steht, sollten Sie an den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand des Hauses zum Nachbargrundstück denken. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Grundstücksteilung stellen. In manchen Regionen muss jedoch eine Genehmigung erteilt werden.
Kann man die Teilung eines Grundstücks in zwei Teile verursachen?
Die Teilung eines gleich großen und gleich teuren Grundstücks in zwei oder mehr Teile kann also beispielsweise in Bayern und in Brandenburg dennoch unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Unterscheiden muss man zunächst einmal die grundlegenden Schritte, wobei jeder Schritt zu den Gebühren beiträgt:
Wann brauchen sie eine Genehmigung für das Teilen eines Grundstücks?
Eine Genehmigung für das Teilen eines Grundstücks brauchen Sie mittlerweile nur noch in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und auch dort nur, wenn es sich um ein Baugrundstück oder ein bereits bebautes Grundstück handelt. In allen anderen Bundesländern ist eine Teilung auch ohne vorherige Genehmigung nach Landesrecht möglich.
Ist eine Teilung eines Grundstücks unproblematisch?
Eine Teilung eines Grundstücks wird vorzugsweise dann in Frage kommen, wenn das Grundstück unbebaut und ausreichend groß ist. Liegen diese Voraussetzungen aber vor, ist eine Teilung eines Grundstücks relativ unproblematisch umsetzbar.
Ist das Grundbuchamt für eine Teilung eines Grundstücks zuständig?
Das Grundbuchamt ist für eine Teilung eines Grundstücks zuständig Die Teilung des Grundstücks muss nach dem Baugesetzbuch zulässig sein Wenn Eltern ihren Kindern eine Immobilie übertragen wollen, dann stellt sich zuweilen das Problem, dass nur ein Grundstück, aber mehrere Kinder vorhanden sind.