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Wie kann ich eine Waffe erwerben und besitzen?
Möchtest du eine Waffe erwerben und besitzen, musst du eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen. Soll die Waffe geführt werden, benötigst du hier die Erlaubnis in Form eines großen Waffenscheins. Neben den Waffenscheinen gibt es noch die Waffenbesitzkarte (WBK).
Was ist mit einem großen Waffenschein verboten?
Das Dokument ist immer mitzuführen, wenn Waffen öffentlich getragen werden. Das schuss- und zugriffsbreite offensichtliche sowie nicht ersichtliche Tragen einer solchen Waffe ist ohne das Vorliegen von einem großen Waffenschein grundsätzlich verboten. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitstrafen geahndet wird.
Was muss für den Erwerb und Führen einer Waffe vorliegen?
Laut deutschem Waffengesetz muss sowohl für den Erwerb als auch für den Besitz und das Führen einer Waffe ein Bedürfnis vorliegen. Soll nun ein großer Waffenschein ausgestellt werden, ist das Bedürfnis zum Führen ausschlaggebend.
Ist die Ausstellung eines Waffenscheins abgelehnt?
Erfüllen Antragsteller nur wenige oder keine der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, wird die Ausstellung eines Waffenscheins abgelehnt. Dabei ist es gleich, ob ein großer oder kleiner Waffenschein beantragt wurde.
Was ist die Erlaubnis zum Besitz der Waffe?
Soweit der Erbe der Behörde als zuverlässig und persönlich geeignet erscheint, erhält der Erbe die Erlaubnis zum Besitz der Waffe. Wer die Waffenbesitzkarte nicht binnen der Monatsfrist beantragt, begeht wiederum eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.
Ist die geerbte Waffe unbrauchbar?
1 Wenn scharfe Waffen im Nachlass sind, muss man dies bei den Behörden anzeigen 2 Waffe muss gegebenenfalls unbrauchbar gemacht werden 3 Erbe kann die geerbte Waffe auch an einen Dritten veräußern