Wie kann ich als Makler arbeiten?
Die Bezeichnung Immobilienmakler ist nicht rechtlich geschützt. Doch um selbstständig tätig zu sein und als Makler Immobilien zu vermitteln, benötigen Sie den Gewerbeschein und die Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung. Beide Dokumente werden bei Ihrer örtlichen Gemeinde beantragt.
Was brauche ich um als Immobilienmakler zu arbeiten?
Um Immobilienmakler zu werden, solltest du mindestens einen mittleren Bildungsabschluss nachweisen können. Besser wäre jedoch das Abitur. Um ein qualifizierter Immobilienmakler zu werden, bietet sich zunächst eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann an.
Wie soll der Immobilienmakler werden?
Die Berufswahl ist getroffen, der Immobilienmakler soll es werden. Theoretisch können Sie mit einem Gewerbeschein und einer Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung damit beginnen, Immobilien zu vermitteln und das Gehalt oder Honorar einzustreichen. Ganz so einfach ist es als Makler aber doch nicht.
Ist der Immobilienmakler ein verlässlicher Partner?
Erfüllt der Immobilienmakler diese Kriterien können Sie davon ausgehen, dass er seine Aufgabe ernst nimmt und ein verlässlicher Partner bei diesem Vorhaben sein wird und wohl auf die bekanntesten Maklertricks verzichtet. Bestehen Sie auf diese Leistungen, denn Sie bezahlen für diesen Dienst eine Menge Geld.
Wie kann man Immobilienmakler werden ohne Ausbildung?
Immobilienmakler werden ohne Ausbildung. Doch selbst wenn Sie über keine Ausbildung und keine Qualifikation verfügen, ist es möglich, als selbstständiger Makler tätig und auch erfolgreich zu sein. Der einfachste Weg: Legen Sie sich ein wenig Budget zur Seite und gehen Sie einen Vertrag mit einem seit Jahren am Markt etablierten und bekannten…
Was sind die Mindestanforderungen für einen Immobilienmakler?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen für eine Ausbildung an einen Immobilienmakler. Deshalb eignet sich dieser Beruf beispielsweise für Quereinsteiger. Das heißt allerdings nicht, dass jeder Immobilienmakler werden kann: Um in diesem Beruf zu arbeiten, benötigen Sie eine Maklererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.